Bacardi-Erbin erpresst: 21 Monate teilbedingt

Weil er Monika Bacardi, die vermögende Erbin der Rumdynastie, erpresst haben soll, wurde ein 57-jähriger Wiener zu 21 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Der Lebemann wollte 110.000 Euro erpressen.

„Das geht halt nicht, dass man in einer Notlage so vorgeht“, belehrte Richter Stefan Romstorfer in der Urteilsbegründung den umfassend geständigen Erpresser. „Richtig, da bin ich zu weit gegangen“, fiel ihm dieser ins Wort. Sieben Monate muss der Mann absitzen, die restlichen 14 Monate sah ihm der Senat unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nach. Verteidiger Christian Werner verzichtete mit den Worten „Annehmen, danke!“ auf Rechtsmittel, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Opfer zahlte Angeklagtem neues Gebiss

Das Opfer und der Angeklagte kennen einander seit fast dreißig Jahren aus gemeinsamen Zeiten in Monaco. Seiner Aussage zufolge hatte der Stiefsohn eines bekannten Autokonstrukteurs die Frau mit Luis Adalberto Facundo Gomez del Campo Bacardi, dem Inhaber des gleichnamigen Rumimperiums, „verkuppelt“, der sie schließlich heiratete. Als Lord Luis Bacardi, wie man ihn weithin nannte, 2005 im 76. Lebensjahr in Monte Carlo starb, hinterließ er seiner Ehefrau ein Vermögen.

Weniger rosig erging es dagegen dem Angeklagten. Vor Gericht behauptete er nun zwar, Geschäfte mit „Regierungen und Investoren“ vermittelt zu haben. In Wahrheit bezog der Mann allerdings Sozialhilfe und konnte sich zuletzt nicht einmal mehr einen Zahnarzt leisten. Als er 2008 am Jägerball in Kitzbühel nach etlichen Jahren zufällig wieder Monika Bacardi traf, pumpte er sie sogleich um Geld an.

Diese bezahlte ihm ein neues Gebiss und überließ ihm in weiterer Folge auf sein Bitten und Betteln hin immer wieder Geld, unter anderem für ein vorgebliches „Projekt“ auf den Kapverdischen Inseln. Dabei wisse sie gar nicht, „wo dieses Kap Verde liegt“, wie die 54-Jährige als Zeugin dem Schöffensenat freimütig bekannte.

In Italien in Abwesenheit verurteilt

An die 80.000 Euro soll der Angeklagte erhalten haben, ehe Monika Bacardi ihre Zahlungen einstellte. Als es kein Geld mehr gab, habe sich der Ton des Angeklagten schlagartig geändert, berichtete die Zeugin: „Ich habe ihn früher nie als bösartig oder aggressiv mir gegenüber gekannt.“ Plötzlich drohte er ihr aber mit dem Tod oder machte darauf aufmerksam, dass er in Italien wegen angeblicher Mafia-Geschäfte in Abwesenheit zu 17 Jahren Haft plus anschließender dreijähriger Sicherheitsverwahrung verurteilt wurde. Bacardi fasste das als unverhohlenen Hinweis auf, seiner Aufforderung nachzukommen, ihr 110.000 Euro zu überlassen.

„Ich schäme mich in Grund und Boden“, bekannte sich der Angeklagte schuldig. Er sei „voll und ganz geständig“. Er sei „verzweifelt“ und „in einer Notlage“ gewesen. Für ihn sei „eine Welt zusammen gebrochen“, als er erfuhr, dass man ihn in Italien wegen angeblicher Mafia-Kontakte zu insgesamt 20 Jahren Gefängnis verurteilt hatte: „Ich konnte gar nimmer schlafen.“ Er habe mit der Mafia nichts am Hut, könne sich dieses Urteil nicht erklären und habe eine Wiederaufnahme des Verfahrens erwirken wollen, weil er befürchtete, beim Betreten italienischen Bodens sofort festgenommen zu werden.

Hohe Sicherheitsvorkehrungen

Da die Wiederaufnahme mit hohen Kosten verbunden sei, habe er sich hilfesuchend an Bacardi gewandt, die ihm ihre Unterstützung zugesichert habe: „Ich wollte mich retten.“ Die Frau sei ihm „offiziell nichts schuldig, nur privat“. Diese Ansicht stützte der 57-Jährige auf seine seinerzeitigen „Verkuppelungsdienste“. Als sich seine Bekannte gegen weitere Zahlungen sperrte, habe er „einen Wortschatz erfunden“, der ihm nunmehr „peinlich“ sei. Vorher habe er „nie laut gesprochen“, betonte der Angeklagte.

Die Verhandlung fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt - offenbar im Hinblick auf das italienische Urteil, dem zufolge der Mann als sehr gefährlich anzusehen wäre. Dieses Urteil erkennt die heimische Justiz formal nicht an, da in Österreich bei einer derart empfindlichen Strafe nicht in Abwesenheit des Angeklagten verhandelt hätte werden dürfen. Bacardi wurde zusätzlich von mehreren Leibwächtern beschützt. Gegen unerwünschte Fotos wehrte sie sich mit Hilfe eines aufgespannten Regenschirms.