Urteil im Westenthaler-Prozess erst 2015

Der Prozess gegen den ehemaligen BZÖ-Obmann Peter Westenthaler, dem Untreue und schwerer Betrug vorgeworfen werden, wird erst im kommenden Jahr zu Ende gehen. Am Mittwoch wurde Kurt Lukasek im Wiener Straflandesgericht befragt.

Wie Richter Wolfgang Etl bekannt gab, wird nach dem 4. Dezember - an diesem Tag soll unter anderem Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser als Zeuge aussagen - die Verhandlung erst am 13. Jänner fortgesetzt. Der Vorsitzende des Schöffensenats ließ durchblicken, dass er das Verfahren dann jedenfalls finalisieren möchte. Es werde „open end verhandelt, bis wir fertig sind“, sagte Etl - mehr dazu in Grasser als Zeuge bei Westenthaler-Prozess (wien.ORF.at; 25.11.2014).

Videokonferenz nach Abu Dhabi

Nachdem diese Formalitäten geklärt waren, wurde Kurt Lukasek, jahrelanger enger Mitarbeiter Westenthalers, im Wege einer Videokonferenz als Zeuge befragt. Der 52-Jährige ist mittlerweile als Unternehmer tätig und lebt in Abu Dhabi.

Zunächst ging es um die angeblich missbräuchliche Verwendung einer Förder-Million, die Westenthaler in seiner Funktion als Vorstand der Österreichischen Bundesliga gemeinsam mit dem mitangeklagten Co-Vorstand Thomas Kornhoff zur Tilgung einer Finanzschuld verwendet haben soll. Gewidmet war die am 3. Dezember 2003 vom Nationalrat genehmigte Subvention zur Förderung des Fußball-Nachwuchses.

Drittschuldnerklage als Problem

Lukasek war im gegenständlichen Zeitraum im Marketing der Bundesliga tätig. Wie er sich erinnerte, war damals eine Drittschuldnerklage der Finanzprokuratur gegen die Bundesliga großes Thema. Die Liga hatte TV-Gelder an den FC Tirol ausgeschüttet, der allerdings bereits insolvent war. Die Finanz versuchte in Folge dessen, im Klagsweg von der Bundesliga über 1,6 Millionen Euro zurückzubekommen.

„Zielsetzung des Bundesliga-Aufsichtsrats war eine vergleichsweise Regelung mit der Republik“, stellte Lukasek fest. Er sei in die Verhandlungen nicht eingebunden gewesen, da er mit den Finanzen „überhaupt nicht beschäftigt“ gewesen sei. Die Drittschuldnerklage sei jedenfalls eine „Bedrohung“ gewesen: „Jeder Euro, der Rechtssicherheit bieten kann, war für die Vereine der Bundesliga lebenswichtig“. Etliche Vereine der Bundesliga hätten sich in einem wirtschaftlich bedenklichen Zustand befunden, gab Lukasek zu bedenken. Man habe sich daher um eine außergerichtliche Lösung bemüht.

„Purzelbaum-Professor aus Oberwart“

Nachdem der Nationalrat mittels einer Novelle zum Bundesfinanzgesetz (BFG) die Million zur Verfügung gestellt hatte, war Lukasek mit der „Abwicklung“ der Förderung baut. Am 15. Dezember 2003 wandte er sich per Mail mit einem „Vorschlag über die Umsetzung des Förderungsbeschlusses“ an Matthias Winkler, Kabinettschef des damaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser.

Dabei zeigte sich Lukasek zuversichtlich, dass dieser Vorschlag - wörtlich - „auch mit dem Purzelbaum-Professor aus Oberwart möglich sein sollte“. „Wer ist denn damit gemeint?“, wollte Richter Wolfgang Etl nun von Lukasek wissen. Die Formulierung, die sich auf den damaligen Sport-Staatssekretär Karl Schweitzer bezog, habe er von Hannes Kartnig - seinerzeit Präsident des SK Sturm Graz - übernommen, so Lukasek.

Kartnig habe Schweitzer - im Zivilberuf Lehrer für Geografie und Leibesübungen an der Bundeshandelsakademie in Oberwart - öffentlich so genannt. Es habe sich um eine „saloppe Bezeichnung“ gehandelt, derer er sich „in freundschaftlichem Umgang mit Kollegen“ bedient habe, so Lukasek. Es sei „nicht absehbar“ gewesen, „dass das elf Jahre später Gegenstand einer Gerichtsverhandlung wird“. Zum Inhaltlichen bemerkte Lukasek, ihm sei „nicht klar gewesen“, dass der Vergleich mit der Finanzprokuratur mithilfe der Subvention des Nationalrats finanziert wurde. Er wisse nicht, „wann die Förder-Million da war“.

Gutachten „zusammengeschustert“

Eine Rolle spielte Lukasek auch im zweiten Anklage-Komplex, der Zahlung von 300.000 Euro der Österreichischen Lotterien an das BZÖ. Diesbezüglich wird Westenthaler Untreue als Beteiligter vorgeworfen. Laut Anklage soll es sich bei dem Geldfluss um eine „Schmiergeldzahlung“ gehandelt haben, mit der sich die Lotterien das Wohlwollen des BZÖ sichern wollten. Im Nationalrat war 2006 eine geplante Änderung des Glücksspielgesetzes Thema. Die Österreichischen Lotterien mussten das Fallen des Glücksspielmonopols befürchten.

Formal wurden die 300.000 Euro der BZÖ-eigenen Werbeagentur Orange für ein Gutachten zum Thema „Online-Glücksspiel und Responsible Gaming - Analyse, Vergleich, Perspektiven“ überwiesen. Das Dokument hatte Lukasek auf Ersuchen Westenthalers innerhalb eines Wochenendes unter Zuhilfenahme diverser Suchmaschinen aus dem Internet „zusammengeschustert“. Das von ihm erstellte Dokument sei „ein Standpunkt“ gewesen. Auf die Frage, ob Westenthaler damit zufrieden gewesen sei, meinte Lukasek: „Wenn’s nicht gepasst hätte, hätte man noch einmal darüber gesprochen.“

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