18-Jähriger vergewaltigt: Zwei Jahre Haft
Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt im vergangenen Oktober von einvernehmlichem Sex gesprochen. Er sei von dem 18-Jährigen angesprochen worden. Nach einem kurzen Wortwechsel sei es zu einem Kuss gekommen: „Dann sind wir im Gebüsch gelandet.“
Faustschläge ins Gesicht
Laut Anklage hatte der Schüler in erheblich alkoholisiertem Zustand gegen 1.30 Uhr eine Bar auf der Mariahilfer Straße verlassen. Am Nachhauseweg begegnete er dem Studenten auf der Rahlstiege unweit der Mariahilfer Straße. Der Angeklagte soll ihn von der Straße gedrängt und sich an ihm vergangen haben. Als sich der 18-Jährige zur Wehr setzte, versetzte ihm der Angeklagte der Staatsanwaltschaft zufolge drei bis vier wuchtige Faustschläge ins Gesicht und auf den Hinterkopf. Der Schüler gab darauf seinen Widerstand auf.
Stark alkokolisiert, aber zurechnungsfähig
Auch der Angeklagte war mit 2,8 Promille stark betrunken, laut einem psychiatrischen Gutachten aber nicht außerstande, das Unrecht seines Handelns einzusehen. Der Sachverständige bescheinigte ihm Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Der 22-Jährige weise eine leichte Persönlichkeitsstörung auf, die aber keiner geistig-seelischen Abartigkeit gleichkomme. Der schuldig erkannte Student erbat Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.