Patienten bestohlen: Acht Monate bedingt

Weil sie ihre eigenen Patienten bestohlen hatte, ist die ehemalige Leiterin eines Wiener Pflegeheims am Dienstag im Straflandesgericht zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die 51-Jährige war nach dem Ende ihres Dienstverhältnisses am Abend des 14. September 2014 an ihren ehemaligen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Mit einem Generalschlüssel, der in ihrem Besitz verblieben war, begab sie sich in ihr Büro, öffnete den Tresor und steckte den dort verwahrten Schmuck, Bargeld, Sparbücher und Reisepässe der Heimbewohner ein.

Verurteilte wollte sich von Büro „verabschieden“

Es sei ihr nicht darum gegangen, sich zu bereichern oder den Patienten Schaden zuzufügen, versicherte die Angeklagte. Sie habe das Heim nur deshalb nach 20.00 Uhr noch ein Mal betreten, um sich symbolisch zu „verabschieden“.

Die Heimleiterin war schwer getroffen, als sie gehen musste. Zukunftsängste, Panik und Wut hätten sie beherrscht, räumte sie ein. Als sie daheim noch einen Generalschlüssel für das Pflegeheim entdeckte, habe sie beschlossen, sich noch einmal in ihr Büro zu begeben: „Irgendwo habe ich in einem guten Buch einmal gelesen, dass man sich leichter tut und dass es einen befreit, wenn man sich verabschiedet.“ Sie habe einigen Patienten Lebewohl sagen und ein letztes Mal auf ihrem Bürosessel Platz nehmen wollen.

27.000 Euro Schaden

Nach diesem „emotionalen Moment“ habe sie auch noch „ausprobiert, ob der Code zum Tresor geändert wurde“. Dieser ließ sich mit der gewohnten Kombination öffnen. Da habe sie den gesamten Inhalt an sich genommen und „alles in ein Sackerl gegeben“, berichtete die Angeklagte. Wieso, sei ihr unklar. Aber sie habe die Sachen ja nicht zurücklegen können: „Es waren meine Fingerabdrücke und meine DNA drauf.“

Neben Dokumenten erbeutete die 51-Jährige Schmuck im Wert von rund 26.000 Euro und 1.000 Euro Bargeld. Zuhause trennte die ehemalige Heimleiterin den billigen Modeschmuck von den wertvollen Preziosen: „Ich hab’ mich an meine Oma erinnert, die immer gesagt hat, man soll sich Gold für Notzeiten behalten, wenn’s einmal hart auf hart geht.“

Den Billig-Schmuck versenkte die Frau zusammen mit den Pässen, Bankomatkarten und Sparbüchern in der Donau. Die kostbaren Stücke konnten in ihrer Wohnung sichergestellt werden, nachdem man ihr auf die Schliche gekommen war. Den offenen Schaden von rund 7.000 Euro versprach die Angeklagte gutzumachen.

Heimbewohnern Diebstahl verschwiegen

Bei der Strafbemessung gestand Richterin Petra Poschalko der Frau neben ihrer bisherigen Unbescholtenheit und ihrem reumütigen Geständnis eine „gewisse psychische Ausnahmesituation“ als Milderungsgrund zu.

Erschwerend war demgegenüber das „Ausnützen einer Vertrauensstellung“. Als die Direktorin des betroffenen Heims erfuhr, dass die 51-Jährige unmittelbar vor der Verhandlung den 21 betroffenen Patienten Entschuldigungsschreiben geschickt hatte, reagierte sie darauf wenig erfreut: Dem Großteil der Heimbewohner wurde der Diebstahl bisher verschwiegen, um ihnen die damit verbundene Aufregung zu ersparen.