Zahlscheingebühr: 800.000 Euro für Kunden

Tausende Kunden bekommen ihre Zahlscheingebühren zurück. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat für die Kunden das unrechtmäßig verlangte Geld zurückgefordert. Jetzt werden rund 800.000 Euro rückerstattet.

8.300 Personen haben sich beim VKI gemeldet und ihre Forderungen bekanntgegeben, 350 Unternehmen sind aufgefordert, Zahlscheingebühren zurückzuzahlen, und zwar ab November 2009. Das von vielen Unternehmen seit Jahren verlangte Zahlscheinentgelt - eine besondere „Strafe“ für jene, die nicht bereit waren, Konto-Einzugsermächtigungen zu erteilen - war mit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) rechtswidrig geworden.

Dennoch haben viele Unternehmen, insbesondere im Telekommunikationsbereich, diese speziellen Entgelte in Höhe zwischen zwei und fünf Euro unter wechselnden Namen (Bearbeitungsentgelt, etc.) weiter verrechnet.

„Millionen in die Kassen der Unternehmen geflossen“

Von einigen Firmen fehle noch die Stellungnahme, aber die großen Brocken seien durch. „Wir haben bisher keinen expliziten Verweigerer. Insbesondere die Mobilfunkunternehmen haben zugesagt, sie werden es gutschreiben oder es auszahlen“, sagt VKI-Rechtsexperte Peter Kolba gegenüber „Wien heute“. Auch Versicherungen müssen eingehobene Zahlscheingebühren zurückzahlen, weil eine Klage der Arbeiterkammer (AK) erfolgreich war.

TV-Hinweis:
Wien heute hat mit dem VKI-Experten Peter Kolba gesprochen. Den Beitrag können Sie in der ORF-TVthek nachsehen.

Doch ist man beim VKI nur teilweise über den Erfolg zufrieden. „Man muss eines klar sagen, Unrecht tun lohnt sich, trotz unserer Aktion“, sagt Kolba. „Ich würde sagen, da sind Millionen in die Kassen der Unternehmen geflossen. Wenn sie jetzt rund 800.000 Euro rückerstatten, dann ist das schön, aber der größere Teil dieses Unrechtsgewinns bleibt bei den Unternehmen. Und es ist in Wahrheit ein Anreiz, solche Gesetzesübertretungen wieder zu begehen.“

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