Neue Verschärfungen bei Pflegestufen

Mit 1. Jänner sind Neuerungen im Pflegebereich in Kraft getreten: Für Eltern, die ihre Kinder dauerhaft pflegen müssen, gibt es Verbesserungen. Für Pflegebedürftige hingegen wird der Zugang zu den niedrigen Pflegestufen erschwert.

In Österreich haben Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung mindestens sechs Monate lang Betreuung benötigen, Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe, die von Pflegestufe 1 (154,20 Euro pro Monat) bis Pflegestufe 7 (1.655,80 Euro pro Monat) reicht. In Wien können pflegebedürftige Personen ab der Pflegestufe 1 unter anderem Förderungen beim Fonds Soziales Wien beantragen.

Neue Hürden für Pflegegeld

Um die Pflegestufe 1 genehmigt zu bekommen, musste man bisher den Bedarf von 60 Stunden Pflege pro Monat nachweisen können. Seit Jänner 2015 sind fünf Stunden mehr, also mindestens 65 Stunden, nötig. In der Pflegestufe 2 erhöhte sich mit Jahreswechsel der Mindeststundenwert um zehn Stunden auf über 95 Stunden. Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch einen Arzt oder einer Pflegefachkraft festgelegt.

Pflege bzw. Altenpflege

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2016 soll das Pflegegeld angehoben werden

Pflegende Angehörige warnen vor Isolierung

Die Änderungen hat weitreichende Folgen, sagte Birgit Meinhard-Schiebel von der in Wien ansässigen Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger: „Die Auswirkung, wenn man nicht ins Pflegegeldsystem hineinkommt, ist ja vor allem, dass man keine mobilen Dienste in Anspruch nehmen kann. Für betroffene Menschen heißt das, dann habe ich noch eine Möglichkeit weniger in Kontakt zu sein und der fachlichen Betreuung.“

Für Eltern, die ihre Kinder pflegen, gibt es 2015 hingegen Verbesserungen. Bisher waren diese gegenüber sonstigen pflegenden Angehörigen bei der Pensionsanrechnung benachteiligt, das wird nun schrittweise angeglichen. Es besteht nun ebenso die Möglichkeit Teilzeit dazuzuverdienen.

Pflegegeld soll 2016 erhöht werden

Der Nationalrat stimmte im Dezember 2014 der Reform des Pflegegelds zu. Die Reform war nicht unumstritten, auch wenn sie neben der Neuregelung bei den Pflegestufen auch eine zweiprozentige Erhöhung des Pflegegelds im Jahr 2016 vorsieht.

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