Alijew: „Monsterprozess“ startet Ende März

Ende März, Anfang April soll im Wiener Landesgericht der Prozess gegen den ehemaligen kasachischen Botschafter in Wien, Rakhat Alijew, starten. Bis zu 50 Verhandlungstage sind geplant, 90 Zeugen werden geladen, die meisten von ihnen aus Kasachstan.

Der Zeitplan für das Verfahren ist „auf Schiene“, offizielle Bestätigung gibt es dafür aber noch nicht. Voraussichtlich 40 bis 50 Verhandlungstage werden notwendig sein, um die Frage zu klären ob Alijew, der mitangeklagte Ex-Chef des kasachischen Geheimdiensts KNB, Alnur Mussayev sowie ein ehemaliger Leibwächter Alijews an der Entführung, Verschleppung und Ermordung zweier kasachischer Banker beteiligt waren.

Meiste Zeugen werden über Skype aussagen

Über 90 Zeugen sind zu laden - da sich diese zum größten Teil in Kasachstan befinden, werden die meisten von ihnen wohl im Wege einer Videokonferenz über Skype vernommen. Die wichtigsten sollen allerdings eingeflogen werden.

Bei dieser Ausgangslage dürfte es nicht ganz einfach sein, Geschworene zu finden. Ob sich für die Laienrichter, die nach dem Zufallsprinzip aus der Wählerevidenz ausgewählt werden und die in weiterer Folge auf sogenannten Dienstlisten landen, eine allfällige berufliche Tätigkeit mit einer mehrmonatigen, möglicherweise bis zu einjährigen Verhandlungsdauer vereinbaren lässt, scheint durchaus fraglich.

Richter wird für Verfahren abgestellt

Um sicherzugehen, dass bis zum Ende des Verfahrens eine ausreichende Anzahl an Laienrichtern vorhanden ist, werden beim Prozessauftakt daher neben den gesetzlich vorgesehenen acht Geschworenen vermutlich zumindest eben so viele Ersatzgeschworene zugegen sein.

Die Verhandlung wird als Vorsitzender eines Drei-Richter-Senats Andreas Böhm leiten. Er wurde mittlerweile vom Straflandesgericht gesperrt, ist also für die Dauer des erstinstanzlichen Verfahrens von weiterem, zusätzlichem Arbeitsanfall befreit. Sollte die Anklageschrift beeinsprucht werden - die Frist dafür läuft in der kommenden Woche ab -, müsste noch das Wiener Oberlandesgericht (OLG) die Stichhaltigkeit der darin erhobenen Vorwürfe prüfen.

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