Kurzer Verhandlungstag im Westenthaler-Prozess

Kurz und wenig ergiebig ist der elfte Verhandlungstag im Prozess gegen den ehemaligen BZÖ-Obmann und Ex-Fußball-Bundesliga-Vorstand Peter Westenthaler ausgefallen. Das Verfahren wurde auf den 6. März vertagt. Dann soll es auch Urteile geben.

Drei Zeugen - darunter der frühere Kabinettschef von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Matthias Winkler, - konnten wenig zur Wahrheitsfindung beitragen. Winkler sollte Auskunft über das Zustandekommen einer Subvention in der Höhe von einer Million Euro geben, die der Nationalrat im Dezember 2003 per Budgetüberschreitungsgesetz dem Österreichischen Fußballbund (ÖFB) zur forcierten Förderung des Nachwuchses zukommen hatte lassen.

Bestimmt war die Million für die Bundesliga - laut Anklage haben Westenthaler und sein damaliger Co-Vorstand Thomas Kornhoff das Geld zweckwidrig verwendet und sich damit des schweren Betrugs schuldig gemacht. Die beiden bestreiten das.

„Das weiß ich nicht, das liegt jetzt elf Jahre zurück“

Winkler war laut mehreren Zeugenaussagen in die Verhandlungen über die Sonderförderung eingebunden. Er selbst erklärte im Zeugenstand, er habe an einen entsprechenden Gesprächstermin im Finanzministerium keine Erinnerung. Ähnlich sah es bei E-Mails aus, die er im Dezember 2003 versandt hatte, in denen es um den Zahlungsfluss der Subvention bzw. die Streitbeilegung der Bundesliga mit der Finanzprokuratur über eine anhängige Drittschuldnerklage ging. „Kann sein, dass ich das geschrieben habe“ oder „Das weiß ich nicht, das liegt jetzt elf Jahre zurück“ lauteten Winklers Antworten.

„Sie sind einer der jüngsten Zeugen, der sich am wenigsten erinnern kann“, bemerkte Kornhoffs Anwalt Michael Dohr. Darauf beschwerte sich Winkler, Dohr sei „unfreundlich“.

Winkler: Habe damit nichts zu tun gehabt

Oberstaatsanwältin Barbara Schreiber konfrontierte Winkler dann auch noch mit dem Umstand, dass er 2006 als Kabinettschef des Finanzministers im Aufsichtsrat der Österreichischen Lotterien saß. Dies erschien Schreiber insofern von Interesse, als es im Juli 2006 eine parlamentarische Initiative in Richtung Novellierung des Glücksspielgesetzes gab, was für die Lotterien den Fall des Monopols und damit äußerst negative Folgen bedeutet hätte.

Das Gesetzesvorhaben wurde in letzter Minute doch nicht umgesetzt. Er habe das Thema „wahrgenommen“, erinnerte sich Winker. Es habe damals „eine Riesendiskussion“ gegeben. Mehr könne er dazu nicht sagen, er habe damit nichts zu tun gehabt.

Pilgerreise verhindert Urteile

Befragt wurden auch noch die langjährige persönliche Assistentin Westentalers sowie jener Salzburger Staatsanwalt, der im zweiten Anklagefaktum - eine 300.000 Euro-Zahlung der Lotterien an das BZÖ für ein laut Staatsanwaltschaft inhaltlich wertloses Gutachten - ermittelt hatte. Am 6. März soll noch der ehemalige Sektionschef im Sport-Staatssekretariat vernommen werden. Er war bei der Verhandlung nicht dabei, weil er sich auf einer Pilgerreise befindet. Damit war auch die Möglichkeit ausgeschlossen, dass es bereits zu Urteilen kommt - mehr dazu in Westenthaler-Prozess: Pilgerreise verhindert Urteile

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