Frischlinge getötet: Drei Monate Haft

Aus Langeweile sollen sechs Buben im Vorjahr im Lainzer Tiergarten Frischlinge getötet haben. Nur zwei Burschen sind strafmündig, die 14-Jährigen wurden am Mittwoch zu drei Monaten bedingter Haft und einer Psychotherapie verurteilt.

Die Buben im Alter von acht bis 14 Jahren hatten sich im August im Lainzer Tiergarten getroffen, um gemeinsam Fußball zu spielen. Auf die dort lebenden Wildschweine aufmerksam geworden, kletterten sie über die Absperrmauer und begannen die Jungtiere zu jagen, erzählten die beiden Angeklagten, die sich beim Prozess im Bezirksgericht Favoriten grundsätzlich schuldig bekannten. Da ihre vier Freunde, die bei den Vorfällen dabei waren, noch nicht strafmündig waren, wurden diese nicht gerichtlich verfolgt.

Angeklagte im Prozess nach Töten von Wildschweinen im Lainzer Tiergarten

ORF

Die beiden Angeklagten bekannten sich grundsätzlich schuldig

Kadaver im Tiergarten vergraben

Um die Tiere besser anlocken zu können, kauften sie im nahe gelegenen Supermarkt Brot und hielten es den Tieren hin. Anschließend gingen die Buben mit Steinen und Stöcken auf die Frischlinge los. „Einer von uns hat ihm mit dem Stock auf das Bein geschlagen, dann konnte es nicht mehr ordentlich rennen“, sagte einer der Beschuldigten vor Richterin Ulrike Fehringer.

Daraufhin habe der Freund immer wieder hingedroschen. „Er hat gesagt, ich soll ein Video machen.“ Als das Tier tot war, vergruben die sechs den Kadaver, indem sie ihn mit Ästen und Steinen zudeckten. Eine der Mütter der Buben, die im Publikum saß, schlug die Hände vors Gesicht und schüttelte den Kopf bei den Schilderungen.

„Gemma Wildschweine umbringen“

„Wir haben dabei Glücksgefühle verspürt“, sollen die Kinder im Polizeiverhör ausgesagt haben. „Hattest du Spaß dabei?“, fragte Staatsanwalt Wolfram Bauer einen mittlerweile 14-jährigen Zeugen, der angab, in den Lainzer Tiergarten mit den Vorsatz „Gemma Wildschweine umbringen“ gegangen zu sein. „Ab und an schon, aber als das Tier tot war, hat es mir leidgetan“, meinte der kräftige Bursche, der zum Tatzeitpunkt erst 13 Jahre alt war.

Ein weiteres Mal wurde ein Wildschwein mit einem Seil stranguliert, das die Burschen von einem nahe gelegenen Holzstapel abgeschnitten hatten. Von den vier brutalen Attacken überlebten zwei Tiere nicht. Der jüngste Bub der Gruppe, der ebenfalls vor Gericht aussagte, war erst acht Jahre alt. Als sich das Kind auf den Sessel setzte, um seine Zeugenaussage zu tätigen, reichten seine Beine nicht einmal auf den Boden.

Urteile nicht rechtskräftig

Die beiden 14-Jährigen waren wegen des Quälens eines Tieres, mutwilligen Tötens eines Tieres und wegen Eingriffs in ein fremdes Jagd- und Fischereirecht angeklagt. Das Urteil von drei Monaten bedingt ist nicht rechtskräftig. Der Stadt Wien als Eigentümer des Gebietes wurde ein Schadenersatz von 1.633,87 Euro zugesprochen.

Für die Richterin kam eine Diversion nicht infrage. Die Art der Tat und das mehrmalige Betreten des Lainzer Tiergartens sei „kein Lausbubenstreich“ gewesen - mehr dazu in Wildschweine gequält: Burschen vor Gericht (wien.ORF.at; 26.11.2014).

Bald höhere Strafen für Tierquälerei?

Die Strafen für Tierquälerei könnten angehoben werden. Sowohl Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ), die auch die Tierschutzagenden innehat, als auch ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter signalisierten grünes Licht. Brandstetter kann sich eine Erhöhung des Strafrahmens auf etwa zwei Jahre Freiheitsstrafe vorstellen, am Entwurf werde aber noch gearbeitet, hieß es aus seinem Büro.