Gehalt für AKH-Mediziner wird angepasst

Erste Ergebnisse haben am Mittwoch die Verhandlungen zum Ärztearbeitszeitgesetz zwischen Wissenschaftsministerium und den Medizinern am Wiener AKH ergeben. Geplant ist eine schrittweise rückwirkende Gehaltsanpassung.

Im Laufe des kommenden Monats wolle man den Prozess sowie dessen Eckpunkte festlegen. „Ein wesentlicher Bestandteil dieser Eckpunkte ist auch eine schrittweise Gehaltsanpassung, deren erster Schritt rückwirkend ab 1. Jänner 2015 erfolgen soll“, so der Wortlaut aus dem Wissenschaftsministerium, das für die Medizinische Universität (MedUni) Wien und damit für die Ärzte am AKH verantwortlich zeichnet. Weitere Gespräche sind geplant und sollen möglichst zeitnah stattfinden.

Gesamtpaket bis Februar

Martin Andreas, Betriebsrat für das wissenschaftliche Universitätspersonal an der MedUni Wien, bestätigte einen neuen Gesprächstermin für die kommende Woche. „Es war ein konstruktives Gespräch, es herrscht Einigkeit, dass rasch etwas passieren muss“, so Andreas. Ein erstes Entgegenkommen habe es jedenfalls mit der Einigung auf eine rückwirkende Lösung gegeben, die von den Ärztevertretern gefordert wurde.

Nun wolle man in den nächsten vier Wochen weiter verhandeln und ein Gesamtpaket schnüren, das nicht nur die neuen Gehaltsschemata, sondern auch andere strukturelle Themen - wie etwa das volle Ausschöpfen der Arbeitsbereiche der Pflege - zum Thema habe. „Am AKH ist die Situation besonders komplex, nachdem die durchschnittliche Arbeitszeit der Kollegen etwa durch Forschungstätigkeit dort sehr hoch ist“, so der Betriebsrat.

Große Differenzen bei Verhandlungen

Auch für die städtischen Spitäler in Wien wurde verhandelt. Es wurden erste Vorstellungen und Inhalte ausgetauscht sowie Forderungen übergeben, wie die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Kunst, Medien, Sport und freie Berufe (GdG-KMSfB) mitteilte. Die erste Verhandlungsrunde habe jedoch „erwartungsgemäß“ noch große Differenzen bei den Gehaltsvorstellungen ergeben.

Seit 1. Jänner 2015 ist das neue Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte in Kraft. Es beinhaltet unter anderem eine Reduktion der Wochenarbeitszeit von 60 auf 48 Stunden. Nachdem diese Regelung vor allem gut bezahlte Nachtdienste und Überstunden betrifft, fürchten Ärztevertreter Gehaltseinbußen bis zu 30 Prozent sowie Versorgungsengpässe - mehr dazu in AKH: Regulärer Betrieb ohne Einigung.

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