Rauchverbot in Wohnung: Folgen offen

Nachdem in Wien erstmals ein Gericht einem Mieter das Rauchen in der eigenen Wohnung verboten hat, sind die Folgen des Urteils offen. Laut Arbeiterkammer (AK) muss das keine Vorbildwirkung für andere Nachbarn haben, die sich durch Rauch belästigt fühlen.

Ob das - nicht rechtskräftige - Urteil halten werde, sei nicht abzuschätzen, sagte am Dienstag AK-Mietrechtsexperte Christian Boschek. Und es sei auch fraglich, inwieweit dieses Urteil, sollte es rechtskräftig werden, sozusagen Vorbildwirkung für andere durch Rauch belästigte Nachbarn haben könnte. „Eine Entscheidung wäre ziemlich auf den Einzelfall bezogen. Die räumlichen Situationen können sehr unterschiedlich sein.“ Allerdings sei das jetzige Urteil ein Zeichen für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung, dass Rauchen eben kritischer gesehen werde.

In seiner beruflichen Praxis käme es aber schon vor, dass Mieter sich von Gerüchen belästigt fühlten, so Boschek. Das können etwa Abluft und Rauch aus einem Lokal sein - woraus sich aber in aller Regel kein Rechtsstreit entwickelt. Laut dem Fachmann gehe es vor allem darum, den richtigen Ansprechpartner zu finden, etwa bei der Gewerbebehörde. Eine Zinsreduktion, die einem Mieter zusteht, wenn Teile der Wohnung etwa durch einen Wasserschaden nicht zu nutzen sind, wird man schwer argumentieren können, nur weil jemand am Nachbarbalkon raucht. Das wäre ein ebenso unsicherer Fall wie Lärm.

Vor Klage „auf den anderen zugehen“

„Ich glaube schon, dass das Urteil Rückenwind von einer gesellschaftlichen Tendenz gegen das Rauchen bekommt. Aber man muss schon sagen, dass es, von der nachbarrechtlichen Sicht her, immer Einzelfallentscheidungen gibt. Meine Empfehlung ist daher immer, auf den anderen zugehen und eine Lösung suchen, bevor man eine Klage einbringt. Denn man weiß nie, wie der Richter im Einzelfall entscheidet“, sagt die Wiener Anwältin Susanne Freyer in der ORF-Sendung „heute mittag“.

TV-Hinweis

Das „heute mittag“-Studiogespräch mit Anwältin Susanne Freyer können Sie in der ORF TVthek nachsehen.

„Erheblich nachteiliger Gebrauch“

Erstmals hat mit dem Bezirksgericht Wien-Innere Stadt in Österreich ein Gericht einem Mieter das Rauchen in der eigenen Wohnung verboten. Der Zigarrenraucher war auf seiner Loggia bzw. am geöffneten Fenster seiner Leidenschaft nachgegangen. Ein schräg über ihm wohnender Mieter fühlte sich im ungestörten Gebrauch seiner Wohnung beeinträchtigt, da der Geruch bis in sein Schlafzimmer vordrang. Er klagte daher auf Unterlassung einer Immission und ließ sich vom Vermieter auch das Recht auf Unterlassung abtreten, um das ebenfalls gerichtlich geltend machen - mehr dazu in Gericht: Rauchverbot in eigener Wohnung.

Das Bezirksgericht gab der Klage insofern statt, als es festlegte, dass ein Vermieter einen rauchenden Mieter auf Unterlassung klagen kann, wenn dieser damit von der Wohnung einen „erheblich nachteiligen Gebrauch macht“. Ein unter einem kettenrauchenden Nachbarn leidender Mieter allein hat diesen Unterlassungsanspruch nicht.

Immobilienwirtschaft sieht Verbot kritisch

„Ich hoffe, dass das Urteil ein Einzelfall bleibt - obwohl ich Nichtraucher bin“, sagte Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft. Mit Verboten täte man der Gesellschaft nichts Gutes, es gelte, bei Streitfällen andere Formen der Mediation zu finden. Es sei nicht wünschenswert, das Rauchen generell zu verbieten. Als Nächstes dürfe man dann vielleicht nicht mehr in der Wohnung kochen, falls sich der Nachbar vom Geruch des Schnitzels oder der orientalischen Speisen belästigt fühlt.