Sexaffäre: Anklage gegen Wachbeamten

Nach einer Sexaffäre in der Wiener Justizanstalt Josefstadt muss ein Wachebeamter vor Gericht. Der 40-jährige soll unter Ausnützung seiner Autoritätstellung mit zwei weiblichen Gefangenen sexuellen Kontakt gehabt haben.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, bestätigte am Mittwochnachmittag eine Meldung, welche die Wiener Stadtzeitung „Falter“ zunächst über Twitter verbreitet hatte. Die Staatsanwaltschaft erhob demnach bereits im November Anklage. Der Prozess soll am 20. Februar stattfinden.

Der Justizwachebeamte soll sich laut Strafantrag von der einen Gefangenen oral befriedigen haben lassen, mit der zweiten soll es zu vaginalem Geschlechtsverkehr gekommen sein. Die Vorfälle sollen sich im Sommer 2012 bzw. im Dezember 2012 ereignet haben - mehr dazu in Häftlinge angeblich zu Sex genötigt.

Justizanstalt Josefstadt

ORF.at/Patrick Wally

Die Justizanstalt Josefstadt, das größte Gefängnis Österreichs

Bis zu drei Jahre Haft

Der 40-Jährige soll - so die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft - die betroffenen weiblichen Häftlinge nicht gegen ihren ausdrücklichen Willen mit Gewalt oder Drohungen zu den sexuellen Handlungen genötigt haben. Daher wurde er nicht wegen geschlechtlicher Nötigung oder Vergewaltigung zur Anklage gebracht.

Die Staatsanwaltschaft geht allerdings davon aus, dass er als Beamter die seiner amtlichen Obhut anvertrauten Frauen unter Ausnützung seiner Stellung missbraucht hat. Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs drohen dem Wachebeamten bis zu drei Jahre Haft.

Beamter suspendiert

Bereits im Oktober wurde der Beamte vorläufig suspendiert - mehr dazu in Missbrauch: Justizwachebeamter suspendiert. „Die Suspendierung ist mittlerweile bestätigt“, sagte der Leiter der Vollzugsdirektion, Peter Prechtl, auf Anfrage.

Die Erhebungen in dieser Sache waren im Herbst 2013 über eine Kollegin des verdächtigen Wachebeamten ins Laufen gekommen. Die betroffenen Insassinnen hatten sich der Justizwachebeamtin anvertraut. Diese wandte sich schließlich an die Vollzugsdirektion, brachte den Fall zur Anzeige und ersuchte zugleich um ihre Versetzung, da sie - so ihre Diktion - in der Justizanstalt Wien-Josefstadt „den Druck nicht mehr aushalte“. Die Beamtin ist mittlerweile in einer anderen Justizanstalt tätig.

Von den beiden Frauen befand sich eine bereits wieder auf freiem Fuß, als die Staatsanwaltschaft zu ermitteln begann. Die zweite hatte von der Anstaltsleitung zwischenzeitlich den elektronisch überwachten Hausarrest genehmigt bekommen - sie soll, als die angeblichen Übergriffe aufflogen, den Verlust der Fußfessel befürchtet haben.

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