Kürzere Züge als ÖBB: Westbahn zahlt weniger

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in einem Rechtsstreit um die Höhe des Infrastruktur-Benützungsentgelts der mehrheitlich privaten Westbahn recht gegeben. Weil die Westbahn-Züge kürzer seien als die Railjet-Züge der ÖBB, fällt ein geringeres Stations-Entgelt an.

Die Westbahn begrüßt den Entscheid und sieht sich im Kampf gegen die „Diskriminierung durch die ÖBB Infrastruktur“ bestätigt. Schließlich hätten Westbahn-Züge durch den Doppelstock wesentlich geringere Zuglängen als ÖBB railjets und erforderten daher weniger lange Bahnsteige.

Hingegen heißt es von den ÖBB, dass die Westbahn-Passagiere ja nicht nur einen Teil, sondern den ganzen Bahnsteig benützen. Die Bundesbahn werde sich selbstverständlich an das VwGH-Urteil halten. Außerdem werde der höhere Betrag für Fernzüge schon lange nicht mehr eingehoben.

Westbahn: „Brauchen eine unabhängige Infrastruktur“

Konkret hatte der VwGH einen Bescheid des Regulators Schienen-Control Kommission (SCK) hinsichtlich der Aufhebung des für Fernverkehre verrechneten höheren Faktors beim Stationsentgelt bestätigt. Im Bescheid der SCK wurde festgehalten, dass durch diesen Faktor in diskriminierender Weise alle Fernverkehrszüge, unabhängig von deren tatsächlicher Länge, gleiche Preise zahlen, was eine Diskriminierung darstelle.

Die Westbahn zeigt sich in einer Aussendung erfreut und misst dem Entscheid große Bedeutung für alle künftigen eisenbahnregulatorischen Verfahren zu. „Das ist das xte Verfahren bzw. Urteil gegen die ÖBB Infrastruktur AG und immer wieder wird die Diskriminierung vom Regulator und den Gerichten bestätigt. Damit muss jetzt endgültig Schluss sein. Wir brauchen eine unabhängige Infrastruktur und verlangen Fair Play und keine Tricks, um den Wettbewerber zu schädigen. Was in anderen Ländern in Europa möglich ist, muss doch auch in Österreich umsetzbar sein“, betont Westbahn-Chef Erich Forster in einer Aussendung.

ÖBB: Zuggäste benutzen den ganzen Bahnsteig

Die staatlichen ÖBB erklären in einer Stellungnahme, dass die Haltegebühren den Betrieb der Stationen finanzieren sollten. Für jeden Zug, der an einem Bahnhof hält, müssten alle Eisenbahnunternehmen eine Gebühr an den Infrastrukturbetreiber bezahlen, womit etwa Strom, Beleuchtung, Reinigung, Schneeräumung und Kanalisation finanziert werden. Dieser Betrag liege pro Zug und Halt deutlich unter 10 Euro und sei nicht annähernd kostendeckend.

Aus ÖBB-Sicht sei es nicht entscheidend, wie lange ein Zug tatsächlich sei, da die Fahrgäste ja den gesamten Bahnsteig benützen und nicht ein Teil jeweils abgesperrt werde. Je günstiger die Halte an den Bahnhöfen für die Züge seien, desto mehr müsse die öffentliche Hand für die Differenz zu den tatsächlichen Betriebskosten aufkommen.

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