Fall Leonie: Kein Beweis für tödliche Verbrühung

Nach einer „Strafdusche“ ist ein zweijähriges Mädchen aus Floridsdorf im Vorjahr verstorben, ihr Vater soll sie mit heißem Wasser verbrüht haben. Laut dem zuständigen Gerichtsmediziner gibt es keinen Beweis für eine tödliche Verbrühung.

Im Fall Leonie - die Zweijährige war Ende Oktober 2014 mit schweren Brandwunden am Rücken ins Wiener SMZ Ost eingeliefert worden, wo sie nach zwei Wochen intensivmedizinischer Behandlung starb - liegt nun das schriftliche gerichtsmedizinische Gutachten vor. Ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen den erlittenen Verbrühungen und dem Ableben des Mädchens sei „nicht erweisbar“.

Verletzungen „nicht lebensbedrohlich“

Der Gerichtsmediziner Wolfgang Denk beschäftigte sich eingehend mit dem Schicksal des Mädchens. Dem 26 Jahre alten Vater war ursprünglich vorgeworfen worden, das Kleinkind im Zuge einer erzieherischen Maßnahme mit heißem Wasser geduscht zu haben - mehr dazu in „Strafdusche“: Zweijährige gestorben (wien.ORF.at; 10.11.2014). Dem Gutachten zufolge waren die Verletzungen, die Leonie dabei davontrug, ihrer allgemeinen Art nach nicht lebensbedrohlich. Es sei „nicht auszuschließen“, dass sie an den Folgen einer medikamenteninduzierten Schädigung der Leber starb, heißt es in der Expertise.

Schmerzmittel belasteten Organe

Leonie war nach ihrer Einlieferung ins Spital mit einer ganzen Reihe von gängigen Schmerzmitteln - darunter Paracetamol - und Opiaten behandelt worden, die sich nachhaltig auf die infolge der erlittenen Verbrühungen bereits angegriffenen Organe ausgewirkt haben dürften. Der Gerichtsmediziner betont in seiner Expertise, dass in Bezug auf die Medikation kein Behandlungsfehler vorlag. Die Ärzte im SMZ Ost hätten ihr Möglichstes unternommen, um das Leben der Zweijährigen zu retten, so der medizinische Sachverständige. Eine mögliche Medikamentenunverträglichkeit bzw. die Folgen für die vorgeschädigte Leber seien zum Behandlungszeitpunkt für sie nicht absehbar gewesen.

Zugleich geht der Gutachter davon aus, dass das Mädchen kurz mit heißem Wasser geduscht und nicht - wie zunächst im Raum stand - länger ins Wasser getaucht wurde. Der Wiener Strafverteidiger Roland Friis, der den Vater des toten Mädchens vertritt, sieht damit seinen Mandanten entlastet. „Das Ganze ist eine tragische Geschichte“, so Friis - mehr dazu in „Strafdusche“: Verteidiger glaubt an Freispruch (wien.ORF.at; 14.11.2014).

Warmwasserboiler erhitzte auf 72 Grad

Vor wenigen Wochen hatte ein anderes Gutachten ergeben, dass der Warmwasserboiler in der Wohnung in Wien-Floridsdorf, in der Leonie aufwuchs, defekt war. Die Temperatur ließ sich nicht verstellen, der Boiler habe das Wasser immer auf 72 Grad erhitzt, ergab die im Auftrag der Justiz vorgenommene Untersuchung - mehr dazu in „Strafdusche“: Boiler laut Gutachten defekt (wien.ORF.at; 5.1.2015).

In welche Richtung die Staatsanwaltschaft, die gegen Leonies Vater ermittelt, auf Basis dieser Gutachten vorgehen wird, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Der Mann befindet sich auf freiem Fuß, hat sich aber an ein Betretungsverbot zu halten. Die beiden Geschwister Leonies leben weiter bei der Mutter.

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