Haft für Hundebesitzer nach Streit mit Polizei

Im Prozess um eine handgreifliche Auseinandersetzung zwischen einem Hundebesitzer und zwei Polizisten ist es am Mittwoch zu einem Urteil gekommen: Der 47-Jährige wurde zu sieben Monaten Haft verurteilt, zwei davon unbedingt.

Vom Vorwurf, einen Beamten verletzt zu haben, wurde der Hundebesitzer am Straflandesgericht Wien freigesprochen. Da der Mann den unbedingten Teil der Strafe bereits verbüßt hat - er befand sich seit Ende November in U-Haft -, wurde er unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Weder Leine noch Beißkorb

Der in der Baubranche tätige Mann war am 25. November 2014 wie an jedem Werktag nach Arbeitsschluss mit seinem Hund nach Hause gegangen. Der Labradoodle - eine Kreuzung zwischen Labrador, Retriever und Großpudel - war weder angeleint noch mit einem Beißkorb ausgestattet, was die Aufmerksamkeit einer Funkstreifen-Besatzung erregte. Versuche, den Hundebesitzer zum Anhalten zu bringen und zur Rede zu stellen, schlugen fehl.

„Er hat mich kurz angeschaut und ist flott weitergelaufen“, beschrieb einer der beiden Polizisten als Zeuge im Grauen Haus die Reaktion des 47-Jährigen. Als er aus dem Wagen ausstieg und dem Mann zu Fuß folgte, sei dieser davongelaufen. Erst kurz, bevor er ihn eingeholt hätte, sei der Mann stehen geblieben, habe sich umgedreht und ihm mit den Worten „Oaschkiberer, i bring di um“ einen Faustschlag versetzen wollen.

„Notfaustschlag“ ins Gesicht

Der Polizist machte geltend, dem Mann in dieser Situation einen „Notfaustschlag“ ins Gesicht versetzt zu haben. Der Schlag habe aber keine Wirkung gezeigt. Da habe er sich zu einem gezielten Fußstoß in Richtung Oberkörper entschlossen, was den 47-Jährigen zu Fall brachte. Am Boden liegend, habe dieser weiter um sich geschlagen und getreten. Ihm und seinem Kollegen sei es nicht gelungen, den Mann zu bändigen und diesem Handfesseln anzulegen. Dazu habe es der Verstärkung von Kollegen bedurft, die ein Passant per Mobiltelefon verständigt hatte.

Beim Prozessauftakt Anfang Jänner hatte der Angeklagte demgegenüber erklärt, er sei von hinten niedergeschlagen worden. Er habe von den Uniformierten mehrere Faustschläge kassiert. Während sich der eine Beamte auf seine Brust setzte und mit den Knien seine Hände fixierte, hätte der andere nach ihm getreten: „Der hat so fest zugetreten, dass ich bewusstlos war. Wie ich wieder zu mir gekommen bin, bin ich mit Handschellen am Straßengeländer gehängt“ - mehr dazu in Polizisten gegen Hundehalter: Prozess vertagt (wien.ORF.at; 18.1.2015).

Verfahren auch gegen Polizisten

Als der 47-Jährige nach seiner Festnahme ins Landesgericht eingeliefert wurde, war der Richterin bei der U-Haft-Verhängung aufgefallen, dass er am bzw. unter dem linken Auge starke Blutunterlaufungen aufwies. Darauf wurde auch gegen den Polizisten, der zugeschlagen hatte, ein Verfahren eingeleitet. Dieses befindet sich noch im Ermittlungsstadium.

Dass der Angeklagte jenem Polizisten Verletzungen am rechten Handgelenk und einen geprellten Zeigefinger beigebracht hatte, war für Richterin Claudia Moravec-Loidolt nicht erwiesen. In seiner Zeugenaussage hatte der 1,90 Meter große und 95 Kilogramm schwere Polizist einräumen müssen, es sei möglich, dass dies Folgen des von ihm selbst gesetzten Faustschlags waren.