Wiener Linien: Betriebsratswahl ungültig

Bei der Betriebsratswahl der Wiener Linien ist es im Vorjahr zu Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung gekommen. Das hat das Arbeits- und Sozialgericht nun erstinstanzlich bestätigt. Es könnte nun sein, dass die Wahl wiederholt werden muss.

Am 15. und 16. Mai haben die Bus-, Straßenbahn- und U-Bahnfahrer sowie die Mitarbeiter des Kundendienstes und der Leitstelle ihren Betriebsrat gewählt. Doch die Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) orteten Unregelmäßigkeiten und haben die Wahl angefochten.

Das Arbeits- und Sozialgericht gab ihnen nun in erster Instanz Recht, denn von insgesamt 84 ungültig ausgezählten Stimmen, waren zwei doch gültig. Eine entfiel auf die Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG), eine wurde den Freiheitlichen Arbeitnehmern zugeordnet, bestätigte Gerichtssprecher Arnold Tiefnig gegenüber dem ORF Wien.

Betriebsrat überlegt über Einspruch

An der Mandatsverteilung änderte das nichts. Die Fraktion sozialdemokratioscher Gewerkschafter kam bei der Wahl auf 14 Mandate, die Freihetlichen Arbeitnehmer und der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) auf jeweils vier. Die Liste Puma erreichte ein Mandat. Insgesamt nahmen über 2.700 Wiener Linien-Mitarbeiter an der Wahl teil.

Der Betriebsrat überlegt nun bei seiner nächsten Sitzung, ob er gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung geht, sagte Betriebsratsvorsitzender Kurt Wessely auf Nachfrage. Entscheidet sich der Betriebsrat dazu, muss sich das Oberlandesgericht (OLG) mit der Causa beschäftigen. Wird kein Einspruch erhoben, muss die Wahl wiederholt werden. Eine Berufung kann noch bis Ende Februar erfolgen.

Die Wiener Linien selbst wollten zu der Wahl keine Stellungnahme abgeben. Ein Sprecher verwies auf die Trennung von Unternehmensleitung und Betriebsrat.

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