Spitäler: KAV spart 382 Ärzte ein

Das neue Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte hat nun auch Auswirkungen auf den Personalstand: In den Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV) sollen bis 2018 382 Ärzte eingespart werden. Die Ärztekammer kündigt Widerstand an.

Bei rund 3.250 angestellten Ärzten bedeutet das eine Kürzung um mehr als zehn Prozent, berichteten am Montag Radio Wien und der „Kurier“. Möglich ist das aufgrund der Reduktion der Nachtdienste um ein Drittel, auf die sich KAV, Stadt Wien, Gewerkschaft und Ärztevertreter in den Verhandlungen um das neue Ärztearbeitszeitgesetz geeinigt hatten. Durch die Umschichtung von Arbeitsleistung aus der Nacht in den Nachmittag will man modernere und zeitgemäßere Arbeitsbedingungen erreichen.

Denn bisher begann der Nachtdienst in den städtischen Spitälern bereits um 13.00 Uhr, künftig wird die Tagesarbeitszeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr gehen. Dass dadurch der Personalbedarf in den KAV-Spitälern nicht steigen, sondern vielmehr sinken werde, hatte Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) bereits im Zuge der Einigung Ende Jänner angekündigt - mehr dazu in KAV-Ärzte: Mehr Gehalt, geänderte Arbeitszeiten.

112 Nachtdiensträder eingespart

„Die Reduktion ergibt sich aus der neuen, nicht nachtdienstlastigen Personalberechnung“, bestätigte auch ein Sprecher des KAV. 112 Nachtdiensträder können durch die neuen Dienstzeiten eingespart werden. Denn bisher musste jeder Nachmittagsposten auch in der Nacht besetzt sein - trotz geringeren Patientenaufkommens.

Konkret bedeutet das eine schrittweise Personalreduzierung um 382 Ärztedienststellen bis 2018. Diese will man allerdings nicht durch Kündigungen, sondern etwa durch das Nichtnachbesetzen von Abgängen, das Nichtverlängern von befristeten Dienstverträgen sowie die geringere Aufnahme von Turnusärzten erreichen, wie der Sprecher erklärte. Mit reduzierten Kapazitäten rechne man nicht: „Die Leistung bleibt gleich.“

Ärztekammer: „Völlig absurd“

Die KAV-Pläne stoßen bei der Wiener Ärztekammer auf wenig Verständnis. Zum jetzigen Zeitpunkt Personal zu reduzieren, sei „völlig absurd“, meinte Wolfgang Weismüller, Vorsitzender des Personalgruppenausschuss. Halte der KAV an seinem Plan fest, könnte die Einigung platzen.

Schon die geplante Reduktion der Nachtdienste sei nur unter gewissen Rahmenbedingungen möglich. So forderte die Ärztekammer in einem Rundschreiben an alle KAV-Mediziner unter anderem eine Reduktion des Leistungsaufkommens nach 20.00 Uhr, eine fachliche Schwerpunktsetzung in der Akutversorgung in der Nacht oder die Reduktion medizinisch nicht notwendiger Rettungszufahrten.

Die schrittweise Kürzung des Personals sei hingegen nicht einmal Gegenstand der Verhandlungen gewesen, erklärte Weismüller, der auch im Vorstand der Kammer sitzt. Die Kurie der Wiener Ärztekammer habe sich erst kürzlich „strikt“ gegen Personalreduktionen ausgesprochen.

Ärzte kündigen „entschiedenen Widerstand an“

Zwar werde man durch die Strukturreformen in einigen Jahren vielleicht weniger Personal benötigen, derzeit und in dieser Zahl auch bis 2018 sei das aber „völlig undenkbar“. „Bis dahin ist es noch ein weiter Weg“, erklärte Weismüller. „Den Versuch der Stadt Wien, als Dienstgeber vollendete Tatsachen zu schaffen, ehe die Voraussetzungen für Umstrukturierungen erfüllt sind, werden wir selbstverständlich nicht akzeptieren“, heißt es auch im Rundschreiben der Kammer.

Der erste Schritt im von Weismüller angekündigten „entschiedenen Widerstand“ könnte erst einmal ein Nein der Kurie zur gemeinsam verhandelten Einigung sein. Eine weitere Hürde: Die von der Ärztekammer durchgeführte Urabstimmung unter allen rund 3.250 KAV-Medizinern, bei der sich die Ärzte gegen die neue Arbeitszeitregelung aussprechen können. Derzeit sieht der Plan vor, dass die KAV-Ärzte ihre Zustimmung geben und dann die Kurie die von Stadt, KAV, Gewerkschaft und Ärztevertretern Ende Jänner ausgehandelte Einigung abnickt.

Im März soll in einem nächsten Schritt der Strukturreform die gesetzliche Grundlage für die ausverhandelten Gehaltserhöhungen im Landtag beschlossen werden. Das könnte grundsätzlich auch ohne die Zustimmung der Ärzteschaft erfolgen. Im Juli startet dann die Umsetzung in den einzelnen Spitälern, wobei die Details je nach Spital bzw. Abteilung variieren können.

Weiter keine Einigung gibt es bei den Verhandlungen im AKH. Zuletzt wurde aber von „Bewegung“ gesprochen - mehr dazu in „Bewegung“ in AKH-Ärzteverhandlungen.

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