Bauvorhaben: Anrainer dürfen künftig mitreden

Wien verpflichtet sich zu mehr Bürgerbeteiligung: Werden Bauvorhaben mit mindestens 300 Wohneinheiten geplant, müssen Anrainer künftig einbezogen werden. Auch bei Hochhäusern oder der Umwidmung von Grün- in Bauland gilt die neue Regel.

„Wir wollen bei der Partizipation weg von der Beliebigkeit und der Good-Will-Politik“, erklärte Planungs- und Bürgerbeteiligungsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) am Dienstag. Bisher habe den Beteiligungsprozessen in Wien sowohl Systematik als auch Konzept gefehlt. „Partizipation hat ein Dornröschen-Dasein geführt“, meinte Vassilakou.

Den erweckenden Kuss soll der nun vorliegende „Masterplan für partizipative Stadtentwicklung“ leisten. Darin ist unter anderem festgehalten, wann und in welcher Form Bürgerbeteiligung verpflichtend ist. Neben großen Bauprojekten (ab einer Bruttogeschoßfläche über 30.000 Quadratmeter oder mindestens 300 Wohneinheiten) und Hochhäusern ab 35 Metern ist das auch für Bauvorhaben in einer Kernzone des Weltkulturerbes (etwa die Innere Stadt), bei Umwidmungen von Grün-in Bauland sowie bei Projekten, die eine strategische Umweltprüfung erfordern, vorgesehen.

Anrainer vor dem Eingang zum Otto-Wagner-Areal Steinhof

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Anrainer vor dem Eingang zum Otto-Wagner-Areal Steinhof

Befragungen sollen Bürgerproteste verhindern

Je nach Phase des Projekts sollen dabei unterschiedliche Methoden wie etwa Informationsausstellungen mit persönlicher Beratung, moderierte Round Tables oder qualitative Befragungen zum Einsatz kommen, wie Stadtpsychologin Cornelia Ehmayer schilderte. Auch der Kreis der Beteiligten soll sich deutlich erweitern: Vorgesehen ist, Anrainer in einem Umkreis von 500 Metern, lokale Akteure wie etwa Unternehmer oder Vereine und zukünftige Bewohner einzubinden.

„Der Masterplan soll transparente Standards setzen, von denen alle wissen, und auf die sich alle berufen können“, so die Stadträtin. Damit will Vassilakou künftig Bürgerproteste wie etwa jene um die Neugestaltung des Areals rund um das Otto-Wagner-Spital bzw. die Steinhofgründe verhindern: „Hätte man von Anfang an erkannt, dass es sich hier um ein sensibles Areal handelt, hätte man sich deutlich leichter getan.“ Denn deutlich teurer und zeitaufwendiger als systematische Bürgerbeteiligung sei es, wenn bereits fertige Pläne keine Akzeptanz finden würden - mehr dazu in Steinhof-Bürgerinitiativen kämpfen weiter (wien.ORF.at; 21.11.2014).

Als gelungene Beispiele für Partizipation nannte die Stadträtin etwa die Umgestaltung der Ottakringer Straße, die Verkehrsberuhigung der Mariahilfer Straße sowie das Areal um den Nordbahnhof - mehr dazu in Neue Ottakringer Straße: Bauarbeiten fertig (wien.ORF.at; 2.9.2013) und „Mahü“: Letzter Umbau startet (wien.ORF.at; 22.2.2015).

Übergangsregelung für laufende Projekte

Für bereits laufende Projekte gibt es eine Art Übergangsregelung: Für Projekte im Anfangsstadium soll der neue Masterplan bereits zum Tragen kommen. Sind die Planungen bereits fortgeschritten - und wäre daher eine frühzeitige Einbindung gar nicht mehr möglich - gelten die strengeren Richtlinien noch nicht.

Noch betreffen die neuen Regeln nur städtebauliche Vorhaben. Geht es nach Vassilakou, ist eine Ausweitung der Partizipationsverpflichtung auf andere Ressorts aber denkbar und wünschenswert. „Wir stellen gerne unser Know-how zur Verfügung“, sagte die Planungsstadträtin.