Auf Facebook für IS „geworben“: Verurteilt

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat am Mittwoch in Wien der Prozess gegen einen 20-Jährigen stattgefunden, der auf Facebook für die Terrororganisation IS „geworben“ hatte. Er wurde zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt

Acht teilweise schwer bewaffnete und mit schwarzen Sturmhauben vermummte Justizwachebeamte postierten sich im und vor dem Gerichtssaal. Mit dem aktuellen Verfahren hatte das nicht wirklich etwas zu tun.

Seit mehreren Wochen in U-Haft

Der 20-jährige Wiener befindet sich allerdings seit mehreren Wochen in Graz in U-Haft. Er ist einer der Verdächtigen im Grazer Islamistenverfahren und soll im Umfeld des Ende November festgenommenen Wiener Predigers Mirsad O. verkehrt haben, der als Imam unter dem Namen Ebu Tejma in der islamistisch ausgerichteten Altun-Alem-Moschee in Wien-Leopoldstadt tätig war. Der Gruppierung wird unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen - sie soll darauf angelegt gewesen sein, Kämpfer für den Bürgerkrieg in Syrien zu rekrutieren.

Zu diesen Vorwürfen wurde der 20-Jährige im Wiener Straflandesgericht nicht befragt. Es ging stattdessen primär um sein für jedermann einsehbares Facebook-Profil, wo er Fotos von IS-Gräueltaten - etwa Bilder von abgeschlagenen und aufgespießten Köpfen - gepostet und mit zustimmenden Kommentaren versehen hatte.

Sicherheitskräfte vor dem Verhandlungssaal im Landesgericht

APA/ Georg Hochmuth

Sicherheitsvorkehrungen im Landesgericht

Angeklagter wollte mit Postings „provozieren“

Der wortgewandte junge Mann verwies zunächst darauf, er sei gebürtiger Kurde aus dem Irak und habe „bis 15, 16 nichts mit Religion zu tun gehabt“. Dann sei er aber draufgekommen, dass sich sein Freundeskreis aus „Drogendealern, Spielern und Idioten“ zusammensetzte. Er habe sich von diesen ab- und „dem Beten zugewandt“. Die inkriminierten Bilder nannte der Angeklagte „dumm, wirklich dumm“. Aber er habe damit nur seine ehemaligen Freunde und Bekannten „provozieren“ wollen: „Einem Menschen den Kopf abschneiden, das ist ekelerregend. Ich bin ein Mensch, der nicht einmal sein eigenes Blut sehen kann.“

Richter Daniel Rechenmacher überzeugten diese Ausführungen nicht. Der 20-Jährige wurde wegen Gutheißen einer mit Strafe bedrohten Handlung zu sechs Monaten Haft verurteilt. Da der Bursch bisher unbescholten ist, wurde ihm die Strafe unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Auf die Frage des Richters, wie es mit ihm nun weitergehen soll, erwiderte der 20-Jährige: „Die Inhaftierung hat mir die Augen geöffnet.“ Er strebe nach seiner Entlassung einen Job als Personal Trainer in einem Fitness-Studio an.