Glücksspiel-Prozess: Entscheidung offen

Weil Automatenbetreiber eine mangelnde gesetzliche Grundlage sehen, hat sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Montag mit dem Verbot des kleinen Glücksspiels beschäftigt. Die Entscheidung wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.

Die Verhandlung am Montag wurde in der Branche mit Spannung erwartet. Schließlich geht es um viel Geld. Die Automatenbetreiber setzten in Wien weit über 100 Mio. Euro um, die Stadt Wien lukrierte daraus rund 55 Mio. Euro an Steuern im Jahr. Besonders betroffen ist Novomatic, der niederösterreichische Konzern hat in seinen Admiral-Salons rund 1.500 Geräte stehen, die seit Jahresbeginn stillstehen. Kleinere Betreiber sehen sich überhaupt in ihrer Existenz bedroht.

Befürworter des Verbots argumentieren wiederum mit den volkswirtschaftlichen Kosten und dem menschlichen Leid, das Spielsucht langfristig verursacht. Großteils würden die einarmigen Banditen nämlich von sozial ohnehin schon unterprivilegierten Menschen gefüttert, die dadurch in die Schuldenfalle getrieben würden. Nicht umsonst stünden gerade in Bezirken mit hohem Migrantenanteil besonders viele Zockerbuden.

„Kalte Enteignung“ der Automatenbetreiber

Eine der an der Klage beteiligten Firmen bemängelte am Montag etwa, dass das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Freiheit der Erwerbstätigkeit verletzt wurde. „Die weitere Ausübung der gewerblichen Tätigkeit der antragstellenden Gesellschaft werde durch die angefochtenen Bestimmungen verunmöglicht, weil der Wiener Landesgesetzgeber keine neuen Bewilligungen landesrechtlicher Ausspielungen mehr vorsehe“, heißt es in dem Antrag.

Man habe mit großen Aufwand eine Bewilligung erlangt und ein Geschäftslokal eingerichtet. Somit habe man auch darauf vertrauen dürfen, das „wohlerworbene Recht“ zum Betrieb von Münzspielapparaten weiterhin auszuüben. Einer der Rechtsvertreter der Beschwerdeführer sprach von einer „kalten Enteignung“. Die Automatenbetreiber bekrittelten zudem, dass es etwa für Video-Lotterie-Terminals (VLT) völlig andere Regelungen sowie in der Steiermark längere Übergangsfristen für das Kleine Glücksspiel gebe.

Regierung verteidigt Regelung

In der Verhandlung anwesende Vertreter der Bundesregierung hielten dem entgegen, dass dies alles so gewünscht sei. Werden in Wien die inkriminierten Automaten weiter betrieben, handle es sich schlicht um eine „verbotene Ausspielung“. Die Landesbewilligungen seien „erloschen“, der Eingriff in solche Genehmigungsbescheide sehr wohl möglich, wurde versichert.

Betont wurde auch, dass sich die Kompetenzlage geändert habe. Die Automaten würden nun in das Bundesmonopol fallen. Damit sei auch der Bundesgesetzgeber für Konzessionen zuständig. Hervorgehoben wurde auch, dass die Übergangsfrist (abgesehen von der Steiermark) immerhin vier Jahre betragen habe. Klargestellt wurde auch, dass die angefochtenen Bestimmungen im öffentlichen Interesse lägen - also insbesondere im Interesse des Spielerschutzes. Verwiesen wurde etwa auf das „hohe Suchtpotenzial“ von Glücksspielautomaten.

Wie der Verfassungsgerichtshof die Causa beurteilt, ist noch offen. Die Entscheidung wird entweder schriftlich oder in einer weiteren öffentlichen Sitzung verkündet.

Klagsdrohung nach Razzien

An anderer rechtlicher Front dürfte das Wiener Automatenverbot ebenfalls ein Nachspiel haben. Diesmal geht es um die Razzien, die die Finanzpolizei im Jänner in Wien durchgeführt hat - mehr dazu in Glücksspiel: Großrazzia der Behörde (wien.ORF.at; 7.1.2015).

Die Betroffenen halten diese für illegal und haben schon ihre Anwälte in Stellung gebracht. Mittlerweile ist der erste Strafbescheid bei einem Betreiber eingelangt, berichtete Helmut Kafka vom Automatenverband. Der Mann soll für vier Automaten 17.600 Euro Strafe zahlen. Begründet werde das unter anderem damit, dass die Teilnahme am Glücksspiel vom Inland aus erfolgt sei. Der Betroffene werde den Bescheid beeinspruchen.

Zusätzlich hätten die Behörden bereits die Einziehung der beschlagnahmten Geräte angeordnet - „unabhängig vom Ausgang eines etwaigen Strafverfahrens“. Da noch nicht feststehe, ob mit den Geräten überhaupt gegen ein Gesetz verstoßen wurde, dürften sie nicht eingezogen werden, so Kafka: „Die versuchen jetzt, mit dem Einziehungsbescheid einfach dem Verfahren vorzugreifen.“

Verbot mit Jahresbeginn

Das Bundesglücksspielgesetz (GSpG) legt fest, dass mit 31. Dezember 2014 alle Konzessionen ausgelaufen sind, so es keine anderen Regelungen auf Landesebene gibt. Die Stadt Wien hat keine neue Regelung erlassen und den Passus aus dem Landesgesetz einfach gestrichen. 908 Lizenzen für fast 2.700 Automaten, die noch auf Basis der alten Gesetzgebung - als das „kleine Glücksspiel“ noch reine Ländersache war - erteilt wurden, sind damit ungültig.

Mehrere Betreiber von Automatensalons, darunter Marktführer Novomatic, haben beim Verfassungsgerichtshof deshalb Anträge auf Aufhebung bestimmter Paragrafen im Glücksspielgesetz eingebracht. Dass die Geräte schon vorzeitig nicht mehr betrieben werden dürfen, sei rechtswidrig, meinen die Konzessionsinhaber. Die Mehrheit der Novomatic-Konzessionen läuft eigentlich bis 2017, andere bis 2020, und rund 50 sind sogar unbefristet - mehr dazu in Novomatic will Glücksspielverbot ignorieren (wien.ORF.at; 1.12.2014).

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