Krebsheilmittel: Freispruch für Mitangeklagte

Im Prozess um das angebliche Krebsheilmittel Ukrain sind Anfang März die beiden Mitangeklagten freigesprochen worden. Das Verfahren gegen den 77-jährigen Hauptangeklagten, einen Chemiker aus der Ukraine, wurde auf April vertagt.

Der ursprünglich aus der Ukraine stammende Chemiker hatte seit den 1990er Jahren über sein Einzelunternehmen mit Sitz in Wien-Wieden das angebliche Wundermittel Ukrain verkauft, das seiner Darstellung zufolge Krebs heilen kann. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft dem Mann schweren gewerbsmäßigen Betrug vor - mehr dazu in Chemiker wegen Krebsmedikaments vor Gericht (wien.ORF.at; 27.1.2015).

Aus organisatorischen Gründen wurde das Verfahren gegen die wegen untergeordneter Beteiligung mitangeklagten Frauen am Mittwoch von der Vorsitzenden des Schöffensenats, Marion Hohenecker, ausgeschieden. Die beiden Beschuldigten - die Ex-Frau und die langjährige Sekretärin des 77-Jährigen - versicherten, in die Preisgestaltung für das Medikament nicht einbezogen worden zu sein.

Hauptangeklagter im April vor Gericht

Auch Richterin Hohenecker sah eher den Chemiker als „Dreh- und Angelscheibe“ für den Vertrieb von Ukrain und sprach die Frauen des versuchten Betruges als Beitragstäter frei. Der Freispruch ist bereits rechtskräftig. Das Verfahren gegen den Erstangeklagten wurde erneut vertagt, auf den 29. April.