Strafen für Verstöße gegen Allergenverordnung

Für Wiens Wirte wird es am Mittwoch ernst: Die Schonfrist für jene Gastronomen, die sich nicht an die Allergen-Kennzeichnungspflicht halten, ist vorbei. Das Wiener Marktamt kündigt Strafen an. Kritik an den frühen Strafen kommt aus der Wirtschaftskammer.

Seit 13. Dezember 2014 müssen 14 Allergene in den Speisekarten ausgewiesen werden, alternativ kann das Personal mündlich informieren. Grund für die Kennzeichnungspflicht ist eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2011. Bei zehn bis 20 Prozent der Betriebe klappe die Kennzeichnung aber noch nicht - mehr dazu in Jeder fünfte Wirt ignoriert Allergenverordnung.

Vor allem bei Zustelldiensten, sagt Alexander Hengl vom Wiener Marktamt. „Wenn man sich da die Lieferkarten anschaut, da müssten die Allergene auch drinnen stehen - und da passt es zum größten Teil halt leider nicht“, so Hengl.

Wirte-Obmann hat „überhaupt kein Verständnis“

Seit 13. Dezember hat das Marktamt 1.984 Kontrollen durchgeführt, bei denen auch die Allergen-Kennzeichnung geprüft wurde. Nach einer schriftlichen Verwarnung soll künftig gestraft werden. „Jene, die trotz Kontrollberichts weiterhin nichts damit anfangen wollen, na ja, da muss man dann irgendwann Anzeigen erheben“, sagt Hengl. Als Folge einer Anzeige wird eine Geldstrafe verhängt, deren Höhe die magistratischen Bezirksämter festlegen. Im Schnitt kommt die Strafe laut Marktamt auf 250 bis 350 Euro.

Überrascht zeigte sich der Obmann der Wiener Wirte, Peter Dobcak. „Also, jetzt hier schon wieder mit der Keule der Strafe zu drohen, dafür habe ich überhaupt kein Verständnis, weil wir an sich eine Übergangsfrist von einem Jahr ausgemacht haben“, so Dobcak. Aus dem Gesundheitsministerium hieß es dazu am Dienstag gegenüber wien.ORF.at, die Ministerin habe zwar für das erste Jahr die Empfehlung „Beraten statt strafen“ ausgegeben, Unternehmen, die die Verordnung aber partout nicht umsetzen wollen würden, seien davon aber immer ausgenommen gewesen.

Links: