Kleinunternehmer fürchten Barrierefreiheit

Wiens Kleinunternehmer müssen ihre Geschäftsräumlichkeiten bis Ende des Jahres barrierefrei zugänglich machen. Die Wirtschaftskammer informierte die Kleinunternehmer, seither sind viele verunsichert.

Mit Jänner 2016 müssen sämtliche Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten, für jeden Menschen zugänglich sein. Das bedeutet, kein Mensch darf aufgrund seiner Behinderung diskriminiert werden. Viele Kleinunternehmer fürchten teure Umbauarbeiten.

Karin Thron von der Wiener Wirtschaftskammer beruhigt, dass nicht immer ein Umbau nötig sei, es gehe hauptsächlich darum, den Willen zu zeigen, dass man Menschen mit Behinderungen von seinen Dienstleistungen nicht ausgrenzt - etwa durch Hausbesuche. „Ich habe zum Beispiel eine Friseurin, die am Montag ihr Geschäft geschlossen hat, weil sie dann zu Kunden mit Behinderung geht“, sagt Thron. Wichtig ist laut Wirtschaftskammer, dieses Service im Schaufenster oder auf der Homepage anzubieten.

Keine Prüfung durch Behörde vorgesehen

Es gibt allerdings keine Behörde, die ab dem 1. Jänner prüft, ob die Betriebe auch tatsächlich barrierefrei zugänglich sind. Wenn sich aber ein Mensch mit Behinderung von einer Dienstleistung ausgeschlossen fühlt, kann er sich im Sozialministerium beschweren.

Dann muss das Unternehmen in einem Schlichtungsgespräch klären, ob und wie es dem Menschen mit Behinderung entgegenkommen kann - eben etwa durch Hausbesuche. Sollte es dabei zu keiner Einigung kommen, könnte der Mensch mit Behinderung den Unternehmer auf dem Zivilrechtsweg klagen.

Firmen die unsicher sind, wie sie ihre Dienstleistung beziehungsweise das Unternehmen selbst barrierefrei machen können, bekommen via Wirtschaftskammer Beratung. Die Beratung wird von Menschen mit Behinderungen durchgeführt.

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