Ex-Freundin attackiert: Prozess vertagt
Der vorsitzende Richter des Geschworenengerichts hatte die Verhandlung im März unter anderem zur Erstellung eines DNA-Gutachtens sowie der Ausforschung des zweiten Begleiters des Opfers vertagt - mehr dazu in Ex-Freundin attackiert: Prozess um Mordversuch.
Die 30-Jährige hatte angegeben, dass sie Kleider und Post aus der Wohnung holen wollte. Der Termin mitten in der Nacht, nämlich gegen 1.00 Uhr, sei ausgemacht gewesen. Die beiden Männer, ihren damaligen Freund sowie einen Mitbewohner, hätte sie als Beschützer mitgenommen. Der Angeklagte wiederum zeigte sich überrascht, öffnete die Tür und wurde seinen Angaben zufolge mit einem Pfefferspray attackiert, mit einem Küchenmesser und einer Plastikpistole bedroht. Daraufhin wäre er davongelaufen und habe dabei mit einem Schweizermesser herumgefuchtelt, seine Ex aber nicht vorsätzlich verletzt.
Situation eskalierte vor Wohnungstür
Der nun ausgeforschte Begleiter, ein Gambier (28), sagte nun aus, er habe das damalige Paar nur begleitet, da er den Angeklagten davon abhalten wollte, weiterhin in aller Frühe an seiner Wohnungstür zu läuten. Von anderen Motiven hätte er ebenso wenig gewusst, wie von mitgenommenen Waffen. Er habe auch, entgegen anderer Zeugenaussagen, die Plastikpistole nicht in der Hand gehabt.
Als sie an der Tür waren, wäre der 27-Jährige sofort mit einem Taschenmesser auf sie losgestürmt, der andere Begleiter habe mit dem Pfefferspray gesprüht und ihn damit im Auge getroffen. Bei einer Verfolgungsjagd hätte der Angeklagte schließlich seine Ex-Freundin eingeholt, diese wäre gestürzt und habe danach geblutet. Nach langem Nachfragen und der Vorlage von Tatortfotos gab er schließlich an, dass deren damaliger Freund ein langes Küchenmesser und die Plastikpistole dort abgelegt hatte.
Tatwaffe auf Flucht weggeworfen
Der 28-Jährige rief schließlich die Polizei. Bei der 30-Jährigen stellten die Ärzte später im Spital eine 15 Zentimeter lange, bis in die Nackenmuskulatur reichende Schnittwunde fest, die ihrem Grade nach jedenfalls als schwer einzustufen war. Ohne rasche ärztliche Versorgung hätte aufgrund des Blutverlusts Lebensgefahr bestanden. Die Tatwaffe will der Beschuldigte auf der Flucht weggeworfen haben, diese wurde auch nicht gefunden.
Prozess wird im August fortgesetzt
Der Richter vertagte die Verhandlung am Dienstag neuerlich. Bis 31. August soll der frühere Lebensgefährte des Opfers, der sie ebenfalls zur Wohnung des Angeklagten begleitet hatte, ausgeforscht und als Zeuge geladen werden. Der Schwarzafrikaner soll sich derzeit wieder in Österreich aufhalten. Abgelehnt wurde ein Enthaftungsantrag von Verteidigerin. Nach Ansicht des Richtersenats bestünde weiter Fluchtgefahr. Auch der Vorwurf des versuchten Mordes gegen den Angeklagten sei nicht vom Tisch.