Fremdenpolizisten in Wohnung von Bakary J.

Die Polizei hat am Dienstagabend klargestellt, dass die Wohnung des Folteropfers Bakary Jassey von Fremdenpolizisten aufgesucht wurde. Ein Bericht der ORF-Sendung „Thema“ hatte die Ermittlungen ausgelöst.

Wie „Thema“ berichtete war Bakary Jassey, der am 7. April 2006 von Polizisten in einer Lagerhalle schwer misshandelt worden war, nicht zuhause, als Ende April vier Männer bei seiner Wohnung auftauchten. Einem Freund von Bakary Jassey gegenüber sollen sie sich als Polizisten in zivil ausgegeben haben, ohne einen Ausweis oder Durchsuchungsbefehl herzuzeigen, und Bakary Jasseys Wohnung durchwühlt haben.

Hinweis der Meldebehörde nachgegangen

Bakary Jassey ging daraufhin zu einer Polizeiinspektion und machte eine Mitteilung. Anzeige sei aber nicht erstattet worden. Die Polizei leitete daraufhin Erhebungen ein. Am Dienstagabend stellte die Wiener Polizei klar, dass die Beamte der Fremdenpolizei die Wohnung von Bakary Jassey nach einem Hinweis der Meldebehörde aufgesucht hatten, wie es in einer Aussendung hieß.

Diesem Hinweis zufolge sollen sich in der Wohnung Personen mit „vermutlich gefälschten Dokumenten“ aufgehalten haben. Dieser Verdacht habe sich aber nicht erhärtet, sagte Peter Jedelsky von der Wiener Polizei gegenüber wien.ORF.at. Es wurde eine Person - ein Bekannter von Bakary Jassey - angetroffen, dessen Dokumente in Ordnung waren.

Polizisten: Keine Durchsuchung

Die Wohnung ist laut Polizei auf Bakary Jassey angemeldet, zwei Mitbewohner sind gemeldet. Bei der Amtshandlung haben sich die Beamten laut Polizei ordnungsgemäß ausgewiesen. Es bestand kein Bezug zu Bakary Jassey, daher habe es auch keinen Eintrag im Polizeicomputer gegeben. Entgegen der Aussage von Bakary Jassey hätten die Polizisten die Wohnung nicht durchsucht, hieß es von der Wiener Polizei.

In dem „Thema“-Bericht wurde auch thematisiert, dass die Wohnungstür des Folteropfers verklebt wurde. Dazu gebe es „zwei Anzeigen gegen unbekannte Täter wegen Sachbeschädigung“, sagte Jedelsky.

Drei Anträge auf Wiederaufnahme

Vier WEGA-Beamte waren nach der Tat in einer Brigittenauer Lagerhalle wegen Quälens eines Gefangenen rechtskräftig verurteilt worden, drei hatten die Tat verübt und wurden aus dem Polizeidienst entfernt. Der vierte stand vor der Halle Schmiere. Bakary Jassey erhielt von der Finanzprokuratur eine finanzielle Wiedergutmachung von 110.000 Euro für die erlittene Tortur. In einer gegen die Republik gerichteten Amtshaftungsklage fordert sein Anwalt Nikolaus Rast weitere 375.000 Euro und eine monatliche Pension von 1.000 Euro.

Die drei Ex-Polizisten streben nun eine Wiederaufnahme des Verfahrens an und haben ihre damals abgelegten Geständnisse widerrufen, weil sie dazu von ihrem Arbeitgeber gedrängt worden seien. Im Gegenzug sei ihnen damals eine milde Bestrafung versprochen worden. Rast wirft ihnen finanzielle Motive vor, weil sie Angst vor Regressforderungen des Staates hätten. Eine Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag gibt es noch nicht - mehr dazu in Bakary Jassey.: Befangenheitsantrag abgelehnt (wien.ORF.at; 10.1.2015).

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