Wohnung 33-mal angeboten: 20 Monate

33-mal soll eine 47-Jährige ihre Wohnung Fremden angeboten und dafür bis zu 4.000 Euro kassiert haben. Dafür wurde sie nicht rechtskräftig wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Verleumdung zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.

„Der Senat ist der einhelligen Überzeugung, dass das meiste, was sie hier erzählt haben, nicht die Wahrheit ist. Das glaubt ihnen kein Mensch“, sagte Richter Philipp Schnabel. Die Angeklagte habe vor Gericht „eine Nebelgranate nach der anderen gezogen“. Die Geschichte passe „hinten und vorne nicht zusammen“.

Neben der bedingten Haftstraße muss die Frau den Geschädigten binnen 14 Tagen auch die kassierten Beträge, insgesamt rund 60.000 Euro, bei sonstiger Exekution zurückzahlen. Einen erheblichen Teil der Summe hat die Frau bereits zurückgezahlt. Die 47-Jährige erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. „Ich hab’ nichts gemacht“, murmelte die 47-Jährige vor sich hin, während der Richter den „einhelligen und zweifelsfreien Schuldspruch“, wie er sich ausdrückte, begründete.

Angeklagte wollte Schwester bestraft sehen

Laut Anklage soll die Ex-Frau eines bekannten Wiener Rechtsanwalts vorgegeben haben, ihre Wohnung in Wien-Neubau wegen eines berufsbedingten Aufenthalts in London auf die Dauer von fünf Jahren Wohnungssuchenden für den Gebrauch überlassen zu wollen. „In Wahrheit hatte sie niemals diese Absicht. Der Betrug springt hier geradezu heraus“, stellte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer fest.

Zuvor hatte das Gericht die zahlreichen Beweisanträge der Angeklagten abgeschmettert, was bei ihr Unmut auslöste. Sie protestierte gegen die Entscheidung und bestand darauf, ihre Schwester als Zeugin hören zu wollen. Diese habe sich die Anzahlungen unter den Nagel gerissen: „Ich möchte, dass die Schwester hier zur Verantwortung gezogen wird.“ Sie selbst sei unschuldig, habe niemanden getäuscht: „Ich möchte nicht für etwas schuldig gesprochen werden, was ich nicht begangen habe.“

Bis zu 4.000 Euro Schaden pro Opfer

Die Frau hatte laut Anklage von den Interessenten für die Wohnung eine Nutzungsgebühr von 2.500 bis 4.000 Euro pro Person verlangt und bekommen. Die Beträge, die die Frau in bar in ihrer Wohnung aufbewahrte, sollen laut Staatsanwaltschaft aber zur Tilgung eigener Schulden verwendet worden sein.

In der Wohnung gewohnt hat freilich keiner der Interessenten, die Verträge wurden noch vor ihrer Erfüllung von der 47-Jährigen aufgelöst. Die Frau gab an, aufgrund einer Krebserkrankung nun doch nicht mehr ins Ausland gehen zu können. Um das nun fehlende Geld für die Auszahlung aufzubringen, wurden weitere Opfer mittels Internetanzeige gesucht, die wieder tausende Euro in das Deposit einzahlten. „Eine Loch-auf-Loch-zu-Methode“, stellte die Staatsanwältin fest.

Vier Monate U-Haft

Über ein Jahr lang, von März 2013 bis April 2014, soll die 47-Jährige mit dieser Vorgehensweise an Geld gekommen sein, ehe sie an eine misstrauische Interessentin geriet. Da die gleiche Wohnung plötzlich unter einem anderen Namen inseriert wurde, schickte sie zunächst einen Lockvogel zu einem Treffen mit der 47-Jährigen und informierte anschließend die Staatsanwaltschaft über die Vorkommnisse. Die 47-Jährige wurde festgenommen und saß fast vier Monate in U-Haft.

Auf die Frage, warum sie die Verträge immer wieder auflöste, meinte die Beschuldigte am ersten Verhandlungstag, dass ihr die zukünftigen Bewohner ihrer Wohnung im Erstgespräch nicht immer die Wahrheit gesagt haben. Einer hätte sich als Oberarzt ausgegeben, war in Wahrheit aber nur ein Assistenzarzt, eine andere gab an, eine Rechtsanwältin zu sein, war aber erst Rechtsanwaltsanwärterin.

Teurer Lebensstil

Die 47-Jährige soll laut einem Privatbeteiligtenvertreter ihren teuren Lebensstil beibehalten haben. Sie soll sich die große, 2.300 Euro teure Wohnung gar nicht leisten haben können, ihre Eltern schossen der Frau jedes Monat rund 2.000 Euro zu, wie der Anwalt feststellte. Sie wollte die Wohnung unbedingt behalten, um ihren Kindern, die sie seit neun Jahren nicht gesehen hat, ein zu Hause zu geben.