TBC: Volksanwalt leitet Verfahren ein

In die Diskussion um die Nennung der von Tuberkulose-Fällen betroffenen Schulen schaltet sich nun auch die Volksanwaltschaft ein. Günther Kräuter (SPÖ) hat ein Verfahren angekündigt, er vermisst bisher „nachvollziehbare Argumente“.

„Die Volksanwaltschaft wird ein Prüfverfahren einleiten. Die Argumente, die bisher gebraucht wurden, sind nicht ausreichend“, kündigte Kräuter am Samstag im Ö1-Morgenjournal an. Datenschutz oder Privatsphäre von Schulen seien keine nachvollziehbaren Argumente, so Kräuter.

Aufgrund der Ermittlungen stellt die Volksanwaltschaft dann fest, ob es sich beim Verschweigen der Schulnamen um einen Missstand in der Verwaltung handelt oder nicht. Diese amtswegige Prüfung bedeutet keinerlei Entscheidung, so Kräuter. Den Fragen müssen sich das Gesundheitsressort der Stadt Wien unter Sonja Wehsely sowie das Gesundheitsministerium unter Sabine Oberhauser (beide SPÖ) stellen.

Sanitätsrat bestätigte Stadt

Der Oberste Sanitätsrat (OSR) hatte das Vorgehen der Stadt unterstützt. Es sei kein Anlass für eine „breite Information“ oder das Nennen der betroffenen Schulen - mehr dazu in TBC: Oberster Sanitätsrat gegen Schulnennung. Dagegen hatten sich am Freitag Juristen gegen die Geheimhaltung ausgesprochen - mehr dazu in TBC an Schulen: Geheimhaltung unzulässig (oe1.ORF.at).

Alle von den drei unabhängig voneinander aufgetretenen Tuberkulosefällen an Wiener Schulen Betroffene sind individuell informiert worden. Rund 200 Personen wurden untersucht, unter anderem wurde ein Röntgenbus eingesetzt - mehr dazu in Drei Tuberkulose-Fälle an Schulen.

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