Brandstiftung: Mordprozess am 4. August

Am 4. August muss sich ein 45-Jähriger wegen Mordes am Wiener Straflandesgericht verantworten. Er soll im April 2014 seine Wohnung in der Innenstadt in die Luft gejagt haben, eine Nachbarin kam bei der Explosion ums Leben.

Der Mann war bereits im Oktober 2014 vor Gericht gestanden - damals allerdings lediglich wegen Brandstiftung mit tödlichem Ausgang. Der Schöffensenat kam nach einem umfangreichen Beweisverfahren zum Schluss, dass Indizien dafür vorliegen, dass der 45-Jährige mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben könnte. Es erging daher ein Unzuständigkeitsurteil - mehr dazu in Bei Brand getötet: Prozess zurück an den Start (wien.ORF.at; 29.10.2014).

Prozess Brandstiftung

APA/ Rudi Blaha

Der Angeklagte hatte sich beim ersten Prozess im Oktober 2014 „nicht schuldig“ bekannt

23-Jährige starb bei Explosion

Jetzt muss ein Schwurgericht nach der modifizierten Anklage, in der es neben dem Mord an der 23-jährigen Nachbarin auch um den Vorwurf des versuchten Mordes an den übrigen Hausbewohnern geht, die Schuldfrage klären. Dem Angeklagten drohen in der nunmehrigen Verhandlung zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Den Prozess wird Richterin Martina Krainz leiten.

Laut Anklage sollte der 45-Jährige aus dem repräsentativen Eckhaus am Hohen Markt delogiert werden. Für die Wohnung in der Marc-Aurel-Straße hatte er angeblich nicht eine einzige Monatsmiete bezahlt. Wenige Stunden vor der Räumung soll er in seiner Bleibe einen 15 Liter fassenden Kanister mit Benzin verschüttet und Feuer gelegt haben. Die Detonation hatte verheerende Folgen: Das Zinshaus wurde verwüstet, die in der Nachbarwohnung schlafende 23-Jährige wurde von herabfallenden Mauerteilen getroffen und in den Trümmern eingeklemmt.

„Nicht schuldig“ im ersten Prozess

Der 45-Jährige hatte sich im ersten Prozess „nicht schuldig“ bekannt. Dass seine Nachbarin „zu Tode gekommen ist, ist ein Wahnsinn“. Mit dem Verschütten des Brandbeschleunigers habe er aber „überhaupt nichts zu tun“. Der Mann behauptete, er habe - wie jeden Dienstag - die Nacht auf den 16. April bei seiner Mutter verbracht. Mitten in der Nacht sei dann sein Hund unruhig geworden, daher habe er diesen äußerln geführt und dabei beschlossen, gleich in seine Wohnung in der Marc-Aurel-Straße zu gehen, wo er um 7.00 Uhr delogiert werden sollte.

Während seiner Abwesenheit müsse jemand in die Wohnung eingedrungen sein und dort „zufällig oder gefinkelt, ich weiß es nicht“ Benzin verschüttet haben, so zuletzt die Verantwortung des 45-Jährigen. Er habe sich in seinem Leben „nicht nur Freunde gemacht“. Als er seine Wohnung aufsperren wollte, sei „die Explosion losgegangen“. Er habe einen „Feuerball“ wahrgenommen, sei zurückgeschleudert worden und im Stiegenhaus zu Sturz gekommen. Er sei schließlich „im Schock davongelaufen“.

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