AUA drohen 50 Mio. Euro Nachzahlungen

Vor drei Jahren haben beim - inzwischen rückgängig gemachten - Betriebsübergang auf Tyrolean rund 120 Piloten und 220 Flugbegleiter die Austrian Airlines (AUA) verlassen. Sie könnten die Airline nachträglich noch 50 Mio. Euro kosten.

In einem kürzlich entschiedenen Musterverfahren klagte eine ehemalige Flugbegleiterin auf eine höhere Kündigungsentschädigung. Vom Erstgericht bekam sie Recht, in der zweiten Instanz verlor sie, nun blitzte sie auch mit der Revision vor dem Obersten Gerichtshof ab. Sie forderte 14.220 Euro an Gehalt für die Monate Juli, August und September gemäß dreimonatiger Kündigungsfrist bei Arbeitgeberkündigung.

Es ging bei dem Fall also um die Frage, welche Kündigungsfrist bei einer sogenannten privilegierten Selbstkündigung gilt. Laut Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz können Mitarbeiter bei einem Betriebsübergang kündigen, allerdings mit den Ansprüchen einer Arbeitgeberkündigung. Wie der OGH aber entschied, gilt das nicht für die Kündigungsfristen: Mit Ende der Arbeitspflicht entfalle auch die Pflicht zur Entlohnung, so die Höchstrichter.

Niederlage würde Millionen kosten

Hätte die AUA den Prozess verloren, hätten auch andere Mitarbeiter, die die AUA damals verlassen haben, höhere Kündigungsentschädigung gefordert. Die Anwaltskanzlei von Roland Gerlach hatte nämlich vorsorglich Verjährungsverzichte für rund 100 Ex-Mitarbeiter mit der AUA abgeschlossen, wie Gerlachs Kollege Josef Grünanger sagte. Eine Niederlage in dem Musterprozess hätte die AUA demnach einige Millionen Euro gekostet.

Gerlach hatte rund um den Betriebsübergang mehrere Musterklagen eingebracht. Der größte Brocken betrifft die Pensionen, Grünanger rechnet hier im nächsten halben Jahr mit einer OGH-Entscheidung, man wolle aber, dass der OGH die Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegt. In dem Fall würde es noch länger dauern. Bei den Pensionen geht es um Summen zwischen 100.000 und 500.000 Euro pro Person, insgesamt um rund 50 Mio. Euro.

Hohe Abschlagszahlungen an Ex-Mitarbeiter

Aus Sicht der Anwaltskanzlei hätte der „wirtschaftliche Wert“ zum Stichtag 30. Juni 2012 ausbezahlt werden müssen. Dieser sei deutlich höher als das in den Pensionskassen liegende Kapital. Allerdings sind die Erfolgsaussicht der klagenden Ex-Mitarbeiter gering: In den drei Musterverfahren fielen vier der fünf bereits vorliegenden Urteile zugunsten der AUA aus.

Vom Tisch sind hingegen seit dem Vorjahr die Klagen der Mitarbeiter, die den Betriebsübergang hingenommen hatten und zur Regionaltochter Tyrolean wechselten. Auch sie hatten sich gegen den Betriebsübergang gewehrt - und auch vor dem EuGH Recht bekommen.

Ende 2014 haben Vorstand und Betriebsrat aber einen neuen Konzern-Kollektivvertrag samt millionenschwerem Generalvergleich geschlossen. Die Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und aktiven Mitarbeitern wurden daraufhin beigelegt. Die Piloten und Flugbegleiter erhielten hohe Abschlagszahlungen - mehr dazu in Nur ein AUA-Pilot lehnte Generalvergleich ab (wien.ORF.at; 9.2.2015).

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