Volksanwaltschaft prüft Gemeindebauvergabe
Die Stadt hat mit der Neuregelung der Vergabe auch eine Art Bonus für alteingesessene Wiener eingeführt. Soll heißen: Pro fünf Jahre Hauptwohnsitz rückt man automatisch drei Monate in der Warteliste nach vorn. Die maximale Zeitersparnis gegenüber in- oder ausländischen Zuzüglern beträgt neun Monate - mehr dazu in Strengerer Zugang zu Gemeindebau (wien.ORF.at; 17.6.2015).
Brinek hält dieses Bonussystem für diskriminierend. „Eine Prüfung ist eingeleitet“, bestätigt Brinek einen Bericht der „Kronen Zeitung“ (Freitagsausgabe). Die Volksanwältin möchte prüfen, ob damit nicht sogar gegen EU-Recht verstoßen werde. Man habe die Stadt bereits um eine Stellungnahme gebeten.
Stadt: Kein Verstoß gegen EU-Recht
Im Büro von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) bestätigte man den kürzlichen Erhalt des Schreibens. „Wir werden der Volksanwaltschaft noch im August antworten“, sagte ein Sprecher. Ansonsten zeigte er sich sehr gelassen. Denn die Regelungen entsprächen selbstverständlich den Gleichheitsgrundsätzen und es gebe keinerlei Verstoß gegen EU-Bestimmungen. Rechtsabteilungen der Stadt und externe Experten hätten die Neuerungen im Vorfeld eingehend geprüft, wurde versichert.
Links:
- Kritik an Schimmel im Gemeindebau (wien.ORF.at; 10.6.2015)
- „Zehn Gebote“ im Gemeindebau (wien.ORF.at; 9.4.2015)