Mann wollte Polizeimotorrad anzünden: Anklage

Ein 74-jähriger Wiener hat laut Anklage beim Donauinselfest versucht, ein Polizeimotorrad anzuzünden. Zudem verletzte er einen Polizisten mit einem geladenen Revolver am Kopf. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft.

Der 53-jährige Motorradpolizist regelte kurz nach Mitternacht den Verkehr Am Rollerdamm nahe der U6-Station „Neue Donau“ in Floridsdorf. Er verweigerte einem Autofahrer die Durchfahrt in eine wegen des Donauinselfests gesperrte Straße. Der 74-jährige Beifahrer reagierte laut Polizei aggressiv. Eine halbe Stunde später kam der Beifahrer zurück.

Polizist erlitt Schädelprellung

Laut Anklage versuchte der Pensionist das "Polizeimotorrad zu „beschädigen, indem er Scheibenreinigungsmittel über das Fahrzeug schütten und dieses anzünden wollte“. Ursprünglich war von Benzin die Rede gewesen - mehr dazu in 74-Jähriger wollte Polizist mit Benzin anzünden.

Der Beamte konnte ihm die Flasche mit dem Reinigungsmittel entreißen. Es kam zu einer Rangelei. Dabei schlug der Pensionist dem Polizisten mit einem geladenen Revolver auf den Kopf, sodass dieser eine Schädelprellung erlitt. Mehrere zu Hilfe eilende Polizisten konnten den 74-jährigen Wiener schließlich überwältigen und festnehmen.

Laut Polizei wies der Mann 0,74 Promille Blutalkoholgehalt auf. Der 74-Jährige war bisher unbescholten. Für die Waffe hatte er eine Besitzkarte. Zum Führen der Waffe im geladenen Zustand - und das war der Fall - sei der Mann nicht berechtigt gewesen. Noch dazu befanden sich in dem Revolver vier Stück illegaler Munition.

Anwältin: „Keinerlei Angriffshandlungen“

Der Pensionist muss sich nun am 24. August vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf schwere Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung und Vergehen gegen das Waffengesetz. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Mann bis zu drei Jahre Haft.

Iris Augendoppler, die Anwältin des Mannes, sagte gegenüber wien.ORF.at, dass sich ihr Mandant „nur teilweise geständig zeigen“ werde. „Er hat keinen Verletzungsvorsatz gehabt und keinerlei Angriffshandlungen gesetzt. Und es war nicht der Vorsatz vorhanden, dass er das Scheibenreinigungsmittel über das Motorrad schüttet und das Motorrad anzündet. Abgesehen davon ist die Flüssigkeit nicht brennbar“, sagte Augendoppler. Ihrem Mandanten sei es darum gegangen, mit dem Polizisten „auf Augenhöhe zu reden“.