Körperkameras für Polizei: Test ab Anfang 2016

Das lange diskutierte Vorhaben, heimische Polizisten zur Einsatzdokumentation mit Körperkameras auszustatten, wird nun konkret. Ab Anfang 2016 wird in Wien und an weiteren Orten in Österreich ein Testlauf mit den Bodycams stattfinden.

Einen diesbezüglichen Bericht der Tageszeitung „Österreich“ (Montag-Ausgabe) bestätigte der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck. Details zu dem Probelauf stehen noch nicht fest, sagte Grundböck.

Unter anderem ist noch unklar, wie lange der Test laufen soll und welche Orte neben Wien für die Probe infrage kommen. Eine Arbeitsgruppe war bisher „mit der umfassenden Prüfung“ beschäftigt und hatte bzw. hat noch weiterhin rechtliche Fragen zu klären.

„Anspruch der umfassenden Dokumentation“

Klar ist jedenfalls, dass mit den Körperkameras Einsätze in Bild und Ton festgehalten werden. Es gebe den „Anspruch der umfassenden Dokumentation“, betonte Grundböck. Die Kameras sollen „einsatzbezogen, genau dann, wenn davon auszugehen ist, dass Eskalationen zu befürchten sind“, verwendet werden - jedenfalls nicht flächendeckend.

Die Körperkameras waren im Mai 2014 erstmals in Betracht gezogen worden, nachdem es im Zuge einer Demonstration der vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) als rechtsextrem eingestuften „Identitären“ in Wien zu Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Gegendemonstranten gekommen war. Der Exekutive war vorgeworfen worden, eine „Prügelorgie“ veranstaltet zu haben.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) lehnte daraufhin die geforderte Kennzeichnung der Beamten - etwa durch das Tragen der Dienstnummer auf der Uniform - ab und brachte stattdessen die Körperkameras als Vorschlag. Eigentlich hatte es geheißen, der Test soll noch in diesem Jahr beginnen - mehr dazu in Polizei testet „Bodycams“ bei Demos (wien.ORF.at; 12.5.2015).

Körperkameras auch für die Justizwache

Neben der Polizei wird auch die Justizwache ab Jänner 2016 Körperkameras testen. Der Sprecher der Generaldirektion für den Strafvollzug im Justizministerium, Josef Schmoll, bestätigte der APA einen entsprechenden Vorabbericht der Tageszeitung „Die Presse“ (Dienstag-Ausgabe).

Wie Schmoll erläuterte, werden in ausgewählten Justizanstalten die Body-Cams zum Einsatz kommen: „Zielgruppe sind die jeweiligen Einsatzgruppen.“ Diese spezialisierten Beamten rücken immer dann aus, wenn es in den Hafträumen zu aggressiven Situationen, Raufereien unter Häftlingen oder Suizidversuchen kommt und deeskalierende Maßnahmen gefragt sind.

Body-Cams auch als Ergänzung zu Tasern

Hintergrund für den Testlauf sind nicht zuletzt vermehrte Misshandlungsvorwürfe gegen die Justizwache, stellte Schmoll fest. Mit den Kameras soll einerseits das fachlich korrekte Vorgehen der einschreitenden Beamten dokumentiert und damit eine Qualitätssicherung betrieben werden. Zum anderen dienen die Aufnahmen Beweiszwecken, falls es zu Anzeigen wegen behaupteter Übergriffe seitens des Wachpersonals kommt.

Die Body-Cams sind auch als Ergänzung zu den Tasern zu sehen, die seit einigen Jahren zur Ausrüstung der Einsatzgruppen zählen, betonte Schmoll. Während eine im Taser eingebaute Kamera nur die unmittelbare Schussabgabe aufzeichnet, filmen die Körperkameras den gesamten Einsatz. Im Gefängnisalltag wird übrigens auf den Taser kaum zurückgegriffen. Sowohl 2013 als auch 2014 wurde laut Schmoll in den 27 Justizanstalten jeweils nur ein Einsatz verzeichnet. In beiden Fällen handelte es sich um einen angedrohten Suizid eines Häftlings.

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