TBC an Schulen: Geheimhaltung war korrekt
„Aus Sicht der Volksanwaltschaft ist den zuständigen Behörden kein Fehlverhalten oder gar ein Missstand in der Verwaltung vorzuwerfen“, so Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ). Denn durch die Bekanntgabe der betroffenen Schulen wäre kein Nutzen entstanden.
APA/Herbert Pfarrhofer
„Demgegenüber war die Privatsphäre der Schülerinnen und Schüler und deren Familien zu schützen“, heißt es in der Stellungnahme. Eine Stigmatisierung und Ausgrenzung der Jugendlichen sei zu erwarten gewesen, ihr Schutz sei in diesem Fall daher wichtiger als das generelle öffentliche Interesse gewesen.
Kein Risiko durch sofortige Maßnahmen
Die Betroffenen seien direkt kontaktiert und weitere Maßnahmen wie etwa Untersuchungen per Röntgenbus schnell eingeleitet worden. Damit habe kein weiteres Risiko gedroht. Auch das Gesundheitsministerium und der unabhängige Oberste Sanitätsrat hätten das Vorgehen damals als korrekt bezeichnet, wurde von der Volksanwaltschaft betont.
Drei Tuberkulosefälle gemeldet
Im Juni sind an Schulen in Wien drei voneinander unabhängige Tuberkulose-Krankheitsfälle gemeldet worden. Rund 200 Personen wurden untersucht, unter anderem wurde ein Röntgenbus eingesetzt - mehr dazu in Drei Tuberkulose-Fälle an Schulen. Die Volksanwaltschaft hatte im Juni nach Kritik an der Informationspolitik der Behörden ein Prüfverfahren eingeleitet - mehr dazu in TBC: Volksanwalt leitet Verfahren ein.