TBC an Schulen: Geheimhaltung war korrekt

Im Juni sind Fälle von Tuberkulose in Wiener Schulen bekannt geworden. Dass die Behörden die betroffenen Schulen geheim hielt, löste Kritik aus. Dieses Vorgehen war aber korrekt, beschied nun die Volksanwaltschaft.

„Aus Sicht der Volksanwaltschaft ist den zuständigen Behörden kein Fehlverhalten oder gar ein Missstand in der Verwaltung vorzuwerfen“, so Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ). Denn durch die Bekanntgabe der betroffenen Schulen wäre kein Nutzen entstanden.

Ein mobiler Röntgenbus zur Untersuchung von Tuberkulose aufgenommen vor der Handelsakademie in Wien Favoriten

APA/Herbert Pfarrhofer

Ein mobiler Röntgenbus zur Untersuchung von Tuberkulose

„Demgegenüber war die Privatsphäre der Schülerinnen und Schüler und deren Familien zu schützen“, heißt es in der Stellungnahme. Eine Stigmatisierung und Ausgrenzung der Jugendlichen sei zu erwarten gewesen, ihr Schutz sei in diesem Fall daher wichtiger als das generelle öffentliche Interesse gewesen.

Kein Risiko durch sofortige Maßnahmen

Die Betroffenen seien direkt kontaktiert und weitere Maßnahmen wie etwa Untersuchungen per Röntgenbus schnell eingeleitet worden. Damit habe kein weiteres Risiko gedroht. Auch das Gesundheitsministerium und der unabhängige Oberste Sanitätsrat hätten das Vorgehen damals als korrekt bezeichnet, wurde von der Volksanwaltschaft betont.

Drei Tuberkulosefälle gemeldet

Im Juni sind an Schulen in Wien drei voneinander unabhängige Tuberkulose-Krankheitsfälle gemeldet worden. Rund 200 Personen wurden untersucht, unter anderem wurde ein Röntgenbus eingesetzt - mehr dazu in Drei Tuberkulose-Fälle an Schulen. Die Volksanwaltschaft hatte im Juni nach Kritik an der Informationspolitik der Behörden ein Prüfverfahren eingeleitet - mehr dazu in TBC: Volksanwalt leitet Verfahren ein.

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