Haftstrafe für Dorotheum-Einbrecher

Zu je drei Jahren Haft sind am Freitag am Straflandesgericht zwei Männer verurteilt worden, die im Mai in eine Filiale des Dorotheums in Hietzing eingebrochen waren. Zwei Komplizen entkamen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Drei Männer hatten am 15. Mai um 3.00 Uhr die Tür zu dem Schmuckgeschäft in der Hietzinger Hauptstraße aufgebrochen, die Vitrinen zertrümmert und Schmuck im Wert von weit mehr als 100.000 Euro an sich gerafft. Ein Komplize wartete im gestohlenen Fluchtwagen auf der Straße. Als eine Funkstreife auftauchte, versuchte er, diese zu rammen und flüchtete. Dies gelang auch einem weiteren Verdächtigen, der davonlief, obwohl die Polizei zuvor zwei Schreckschüsse abgegeben hatten.

Mit mehreren Schichten Kleidung hatten sich die Männer gegen die Scherben der Vitrinen gewappnet. Die drei mit Sturmhauben maskierten Männer liefen gerade mit Sporttaschen voll Schmuck und Einbruchswerkzeug in den Händen hinaus, als die Polizei eintraf. Als sie die Gegenstände nicht gleich fallen ließen und einer der Einbrecher in die Jackentasche griff, so als wolle er eine Waffe ziehen, feuerten die Polizisten in die Luft. Die beiden Angeklagten ließen sich widerstandslos festnehmen - mehr dazu in Dorotheum-Einbrecher mit Schüssen gestoppt.

Angeklagte wollen nur Handlanger gewesen sein

Vor Richter Roman Palmstingl gaben sie den Einbruch unumwunden zu, schoben aber den Diebstahl des Fluchtfahrzeugs und die Idee zu dem Coup ihren beiden Landsleuten in die Schuhe, die nicht ausgeforscht werden konnten. Sie hätten sich bereits aus ihrer Heimatstadt Podgorica in Montenegro gekannt, wären zur - vergeblichen - Arbeitssuche nach Wien gekommen und hätten einander zufällig in einem Lokal getroffen.

Ebenso zufällig wären sie an ihre späteren Komplizen geraten, die den Einbruch vorgeschlagen hätten. „Der eine lebt von dem, der andere von Einbrüchen, da redet man eben drüber“, meinte der bisher unbescholtene Zweitangeklagte.

Freisprüche vom Vorwurf des Autodiebstahls

Nach der Festnahme der 43-Jährigen wurde einer der beiden auch mit einem weiteren versuchten Einbruch, ebenfalls in eine Dorotheum-Filiale in Meidling, in Zusammenhang gebracht. Eine Stunde vor dem Coup im April hatte ihn eine Videokamera aufgenommen, als er gerade Handschuhe anzog. Auch damals war ein Mercedes als Fluchtwagen gestohlen worden und Umzugskartons hätten zum Abtransport des Diebesguts dienen sollen.

Beide wurden im Zweifel für den vorgeworfenen Diebstahl des Fluchtwagens freigesprochen. Die jeweils drei Jahre Haft wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchs sind wegen der erbetenen Bedenkzeit und des Umstands, dass die Staatsanwältin keine Erklärung abgab, vorerst nicht rechtskräftig.