ASFINAG setzt auf Bestbieter-Prinzip

Ab heute vertraut die ASFINAG auf das Bestbieterprinzip bei Bauaufträgen. Es soll nicht der billigste, sondern der beste Bieter zum Zug kommen. Den Ausschlag gaben unter anderem schlechte Erfahrungen bei der Sanierung der Praterbrücke.

Die Sanierung der Praterbrücke im Sommer sorgte bei den ASFINAG-Verantwortlichen für Schweißausbrüche. Die beiden Baufirmen, die die Brücke sanieren, wollten plötzlich um zehn Millionen Euro mehr Geld. Die Brücke war offenbar in noch schlechterem Zustand als angenommen - mehr dazu in Praterbrücke: Mehrkosten von „vier Millionen“ und in Streit um Baukosten bei Praterbrücke.

Im Zuge des Streits um die Kosten wurde Kritik laut, weil die ASFINAG den Auftrag an den billigsten Anbieter vergab. Es sei schon vorher klar gewesen, dass die Sanierung nicht um diesen Preis durchzuführen sei. Letztendlich suchte sich die ASFINAG eine neue Firma, die die Zusatzarbeiten um vier Millionen Euro erledigte.

Sanierung der Praterbrücke

ORF

Arbeiten auf der Praterbrücke

Jetzt hat die ASFINAG neue Regeln festgelegt, die am Dienstag in Kraft treten. Künftig soll der Bestbieter zum Zug kommen. Wenn eine Baufirma mehr Qualität bietet, darf sie auch um zehn Prozent teurer sein als der billigste Anbieter - mehr dazu in ooe.ORF.at.

18 Kriterien für die Vergabe wurden festgelegt, sie umfassen Umweltstandards ebenso wie Arbeitnehmerschutz, den Einsatz von Fachkräften und die Gewährleistung. Die ASFINAG verlangt zudem künftig, dass die Bauunternehmen heikle Leistungen, etwa ein Brückenfundament, selbst erledigen. Auch Subketten will man künftig nicht mehr. Subunternehmer müssen schon beim Angebot genannt werden. Das Bestbieterprinzip soll schon ab Baulosen in der Höhe von 100.000 Euro umgesetzt werden.

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