Neues Gutachten im Fall Leonie

Im Fall Leonie - die Zweijährige ist im Vorjahr nach einer brennheißen Dusche gestorben - liegt ein neues Gutachten vor. Der verspätete Behandlungsbeginn war demnach nicht kausal für den Tod des Kindes. Noch unklar ist, ob der Vater angeklagt wird.

Das Ergänzungsgutachten sollte die Frage klären, wie es sich ausgewirkt hätte, wenn „die Eltern nicht erst nach 28 Stunden ärztliche Hilfe in Anspruch genommen hätten“. Der späte Behandlungsbeginn war laut Gutachten nicht kausal für den Todeseintritt. „Ein Einfluss des verzögerten Behandlungsbeginns auf den Todeseintritt ist nicht nachweisbar“, lautet der Kernsatz der Expertise, die im Rahmen der gegen Leonies Vater gerichteten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen eingeholt wurde.

Der Verteidiger des Vaters, Roland Friis, sieht seinen Mandanten entlastet. „Das Ganze ist eine tragische Geschichte, die auf eine Kombination von mehreren unglücklichen Faktoren zurückzuführen ist“, meinte er am Dienstag. Fest stehe nun jedenfalls, „dass die verspätete Einlieferung ins Spital aus strafrechtlicher Sicht keine Auswirkungen hatte“.

Warmwasserboiler laut Gutachten defekt

Der 26-Jährige war ursprünglich verdächtigt worden, das Kind im Zuge einer erzieherischen Maßnahme mit heißem Wasser abgeduscht zu haben. Bei den Erhebungen stellte sich dann aber heraus, dass der Warmwasserboiler in der Wohnung in Wien-Floridsdorf defekt war. Die Temperatur ließ sich nicht verstellen, der Boiler erhitzte das Wasser immer durchgehend auf 72 Grad - mehr dazu in „Strafdusche“: Zweijährige gestorben.

Laut dem bereits vorliegenden gerichtsmedizinischen Gutachten waren die Verletzungen, die das Mädchen von dem heißen Wasser davontrug, ihrer allgemeinen Art nach nicht lebensbedrohlich. Es sei „nicht auszuschließen“, dass das Kind an den Folgen einer medikamenteninduzierten Schädigung der Leber im Zuge der Spitalsbehandlung starb, heißt es in der Expertise - mehr dazu in Fall Leonie: Kein Beweis für tödliche Verbrühung.

Entscheidung über Anklage vertagt

Die Staatsanwaltschaft muss jetzt auf Basis des zusammengetragenen Beweismaterials entscheiden, wie sie in dem Fall weiter vorgeht. Der 26-Jährige, der nie in U-Haft kam, hat sich in Bezug auf die Wohnung, in der Leonies Mutter mit ihren zwei anderen Kindern lebt, an ein Betretungsverbot zu halten.

Die Staatsanwaltschaft Wien hatte die Ermittlungen eigentlich abgeschlossen und einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft geschickt. Durch das neue Gutachten wird es jetzt noch länger bis zu einer Entscheidung dauern.