Bekannten versehentlich getötet: Mann verurteilt

Weil er im vergangenen Frühjahr in Hietzing in angetrunkenem Zustand einen Bekannten versehentlich erschossen hatte, ist ein 51-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt worden.

Der Angeklagte hatte in seiner Wohnung mit 2,26 Promille im Blut mit seiner Pistole hantiert, als sich ein Schuss löste. „Plötzlich hat es einen furchtbaren Kracher gegeben“, schilderte der Mann Richterin Stephanie Öner. Einer der zwei Bekannten, die mit ihm in der Wohnung waren, wurde im Bauch getroffen - mehr dazu in Todesschuss in Hietzing war Unfall.

Projektil blieb in Bauch stecken

Der Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp sprach in der Verhandlung von einem „Nahschuss“. Das Projektil blieb im Bauchbereich stecken. Die vom Schützen alarmierte Rettung konnte den Verletzten nicht mehr retten. Er erlag noch in der Wohnung seinen inneren Blutungen.

Wohnung in Hietzing

APA / Hans Punz

Hier passierte der Unfall

Über den bisher unbescholtenen Angeklagten wurden bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren sechs Monate bedingt und eine unbedingte Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verhängt, wobei sich die Höhe der Tagessätze an den Einkommensverhältnissen des Mannes bemaß. Der 51-Jährige ist derzeit arbeitslos und befindet sich im Privatkonkurs.

Außerdem muss er der Mutter und dem Bruder des Getöteten die gesamten Begräbniskosten ersetzen. Mit ihren darüber hinausgehenden Ansprüchen - die beiden hatten auch Trauerschmerzengeld und Ersatz für den erlittenen Schock geltend gemacht - wurden die Angehörigen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Geständnis als Milderungsgrund

Hinsichtlich der Strafbemessung verwies die Richterin auf das reumütige Geständnis und den bisher untadeligen Lebenswandel des Mannes. Dieser habe außerdem „einen sichtlich gezeichneten Eindruck“ hinterlassen: „Es macht keinen Sinn, Sie dafür ins Gefängnis zu schicken.“ Der 51-Jährige, der sich seit dem Unglück in psychologischer Behandlung befindet, nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte mit einem der beiden Bekannten schon am Nachmittag zu trinken begonnen, weil sich seine Aussichten auf einen Job zerschlagen hatten. Zuvor war ein Schweizer Franken-Kredit geplatzt. „Ich habe gewusst, das ist das finanzielle Ende“, beschrieb er seine damalige Befindlichkeit. Einer seiner Bekannten habe ihn schließlich aufgefordert, ihm seine Pistole zu zeigen, die der 51-Jährige rechtmäßig besaß. Als ehemaliger Geldbote verfügte er über einen Waffenpass. Der Mann holte darauf die Glock 17 aus einem Safe: „Ich hab’ ihm gezeigt, wie man durchladet.“ Danach habe er die Waffe wieder weggelegt.

Anwältin wollte Begräbniskosten nicht anerkennen

Einige Zeit später - mittlerweile war auch das spätere Opfer dazugestoßen - sei er neuerlich um eine Demonstration gebeten worden, berichtete der Angeklagte. Wieso die Pistole nunmehr geladen war - er habe zu Beginn das Magazin entfernt gehabt -, sei ihm schleierhaft: „Wie das Magazin wieder reingekommen ist, das frage ich mich seit Monaten.“ Als er die Waffe nach oben richtete, sei er damit am Tisch angekommen: „Sie ist draufgeplumpst.“ Dann sei der Schuss gebrochen.

Der Schütze richtete am Ende der Verhandlung das Wort direkt an den im Gerichtssaal anwesenden Bruder: „Ich möchte mich in aller Form bei der Familie entschuldigen. Es tut mir leid.“ Seine Verteidigerin war vorher allerdings aufgefallen, indem sie die geltend gemachten Begräbniskosten nicht in voller Höhe anerkennen wollte.

120 Euro für Drucksorten sei „a bissl viel“, meinte sie. 18 Euro für die Sterbeurkunde wollte die Anwältin auch nicht gelten lassen. „Entschuldigung, aber haben Sie schon einmal ein Begräbnis abgewickelt?“, meldete sich da der Bruder von der Zuhörerbank, wobei er erstaunlich gefasst und beherrscht blieb.