VKI-Erfolg gegen „Abkassierer-Parkplatz“

Eine Firma in der Muthgasse hat regelmäßig Autolenker wegen Besitzstörung geklagt, die irrtümlich auf den Privatparkplatz eingefahren sind. Eine Klage wurde nun abgewiesen - ein Erfolg für den Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Die Firma betreibt einen Parkplatz in der Muthgasse 19-21 in Döbling. Bei dem Gelände handelt es sich um Privatgrund, das von einem Bauzaun umgeben ist, umriss der VKI die Causa in einer Mitteilung am Dienstag. Neben dem offenen Einfahrtsbereich sei ein Schild angebracht, das darauf hinweise, dass das Areal nur mit einer Berechtigungskarte befahren werden dürfe bzw. Halten und Parken verboten seien. Bei Zuwiderhandeln werde eine Besitzstörungs- und/ oder Unterlassungsklage eingebracht.

Autolenker erhielt 175 Euro Anwaltskosten

Im konkreten Fall wollte im Dezember 2014 ein Pkw-Lenker seine Lebensgefährtin abholen und suchte in Döbling kurzfristig einen Parkplatz. Er sei auf das Areal eingebogen, ohne die Berechtigung zu haben. Vielmehr sei der Betroffene davon ausgegangen, dass es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche handle. Das Fahrzeug sei nur kurz abgestellt worden. Wenig später habe der Mann von einer Anwaltskanzlei die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Bezahlung von 175 Euro erhalten. Es folgte eine Besitzstörungsklage, die nun vorerst abgewiesen wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Beschilderung unzureichend

Das Bezirksgericht Döbling argumentierte die Entscheidung damit, dass die Beschilderung unzureichend sei und dass der Konsument bei der Einfahrt in den Privatparkplatz einem nachvollziehbaren Irrtum unterlegen war, hieß es in der Aussendung. „Autofahrerinnen und Autofahrer erkennen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht, dass hier ein Privatparkplatz vorliegt. Warum die Beschilderung dennoch über Monate nicht angepasst wurde, ist vollkommen unverständlich“, kritisierte Thomas Hirmke, stellvertretender Leiter des Bereichs Recht im VKI. Die Interessensvertretung führt im Auftrag des Sozialministeriums mehrere Musterverfahren im Fall Muthgasse.

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