Kinder entführt: Zwei Jahre Haft

Ein 40-jähriger Mann ist am Donnerstag im Straflandesgericht zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er hatte nach der Scheidung seine zwei Kinder in seine ursprüngliche Heimat Ägypten entführt und dort festgehalten.

Richterin Stephanie Öner sprach in ihrer Urteilsbegründung von einem „besonders hässlichen Fall“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt Mitte Juli zugegeben, im Oktober 2009 seine damals achtjährige Tochter und den um ein Jahr jüngeren Sohn in Meidling am Schulweg abgepasst und mit ihnen das Land verlassen zu haben.

Dies sei ein Fehler gewesen, argumentierte der Mann, aber er habe keinen anderen Ausweg mehr gesehen. Nach der Scheidung hätte ihm seine Ex-Frau das Besuchsrecht verweigert, weshalb er über Ungarn nach Ägypten geflogen sei.

Angeklagter wird in Gerichtssaal geführt

APA/Neubauer

Der Angeklagte am Weg in den Gerichtssaal

Kinder fast drei Jahre in Ägypten festgehalten

„Von einem wohldurchdachten Plan konnte keine Rede sein. Die Entführung ist chaotisch abgelaufen. Ihm sind einfach die Nerven durchgegangen“, stellte Verteidiger Farid Rifaat am Ende des Beweisverfahrens in seinem Schlussplädoyer fest. Sein Mandant habe befürchtet, die Mutter werde mit den Kindern zurück in ihre Heimat nach Polen gehen, nachdem sie für die Kleinen eine Namensänderung und einen Religionswechsel zum katholischen Glauben vorgenommen hatte. „Da war irgendwann für ihn der Zeitpunkt des Kurzschlusses gegeben“, sagte Rifaat.

Erst im Juli 2012 kamen die Kinder dank länderübergreifender Behördenhilfe wieder nach Wien, wie die Richterin in der Urteilsbegründung besonders hervorhob. „Es sind Jahre ins Land gezogen, wo sie mit ihnen in Ägypten waren“, bemerkte Öner. Der Vater drohte darüber hinaus seiner Ex-Frau auch mit dem Umbringen, sollte sie versuchen, sich der Unmündigen zu bemächtigen - mehr dazu in Vater entführte Kinder nach Ägypten.

Als dieser das doch gelang, kehrte auch der 40-Jährige im heurigen Frühjahr nach Wien zurück, worauf er fest- und in U-Haft genommen wurde. „Er hat sich freiwillig gestellt, um langfristig in Begleitung die Kinder wieder sehen zu können“, erläuterte sein Anwalt, der sich nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit erbat. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.