Immofinanz: Urteile gegen Ex-Manager bestätigt

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Dienstag die Urteile gegen zwei Ex-Immofinanz-Manager bestätigt. Diese waren wegen Untreue bei komplizierten Aktiengeschäften zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics war im April 2013 zu 6 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, der frühere Immofinanz-Aufsichtsratschef Helmut Schwager zu 4,5 Jahren. Der OGH bestätigte diese Urteile nun, nur die bedingte Haftstrafe gegen den Ex-Prokuristen Christian Thornton wurde von zwei Jahren auf 15 Monate herabgesetzt.

Immofinanz-Manager vor Gericht

APA/Roland Schlager

Ex-Immofinanz-Boss Karl Petrikovics, Ex-Aufsichtsratschef Helmut Schwager und Ex-Prokurist Christian Thornton (von links)

Der OGH verwarf sowohl die Nichtigkeitsbeschwerden von Petrikovics und Schwager als auch die Berufung der Staatsanwaltschaft. Der Sachverständige, der sowohl im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft als auch im Gerichtsprozess tätig war, war aus Sicht des OGH nicht befangen. Die bloße Tätigkeit eines Sachverständigen für die Staatsanwaltschaft mache ihn noch nicht befangen, führte OGH-Richter Michael Schwab aus.

Manager persönlich anwesend

Bei dem Prozess gab es am Dienstag großen Medienandrang, alle drei Verurteilten erschienen persönlich. Petrikovics, Schwager und Thornton waren wegen Untreue bei komplizierten Aktiengeschäften innerhalb des Konzerngeflechts um Immofinanz, Immoeast und Constantia Privatbank (CPB) zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Unter anderem ging es um Aktienoptionen, die ohne Zustimmung des Aufsichtsrats zugeteilt worden waren - mehr dazu in Immofinanz-Prozess: Drei Schuldsprüche.

Petrikovics und Schwager wehrten sich weiters gegen die Verpflichtung, an geschädigte Anleger, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben, Millionen zu zahlen. Mit Aktien der Immofinanz und Immoeast haben tausende österreichische Kleinanleger viel Geld verloren.

Die Generalprokuratur, die „Wahrerin des Rechts“, hatte dem OGH in ihrer nicht bindenden Stellungnahme empfohlen, die Urteile zu belassen, wie sie sind. Sie sieht im Gegensatz zu den Verurteilten keine Verfahrensmängel.