Ärztin klagt MedUni auf 240.000 Euro

Eine AKH-Chirurgin hat die MedUni und die Republik auf 240.000 Euro Schadenersatz geklagt, weil sie systematisch gemobbt worden sei. Bei dem nun laufenden Prozess wird nicht nur dieser Einzelfall, sondern ein „System AKH“ verhandelt.

Gibt es am Wiener AKH systematisches Mobbing? Dieser Frage geht die Justiz in einem Verfahren nach, das laut dem Ö1-„Morgenjournal“ vom Montag schon jahrelang dauert. Eine Spezialistin für Thoraxchirurgie beklagt, dass sie „kaltgestellt“ und gezielt vom Operationsprogramm ausgeschlossen worden sei.

Kopier- und Redeverbot

Die 57-Jährige sagt, sie sei diskriminiert und gezielt fertiggemacht worden. Ab 2006 habe sie nur mehr wenige und wenig anspruchsvolle Operationen machen dürfen. Ein Vorgesetzter habe zu ihr gesagt: „Das brauchst du nicht zu machen. Es reicht, wenn du die ganz kleinen Operationen machst und dich um die Administration und das Ausfüllen von Zetteln kümmerst“, so die Medizinerin.

Aber sie habe mehr gewollt und sei kritisch gewesen, manchmal auch lästig, wie sie sagt. Irgendwann habe sie dann kein Dienstzimmer mehr gehabt, es habe Kopier- und bei Dienstbesprechungen Redeverbot gegeben. „Ich wurde bloßgestellt in der Morgenbesprechung und heruntergemacht, wenn ich aus dem Nachtdienst berichtet habe. Das Wort wurde mir abgeschnitten.“ Einmal habe ein Vorgesetzter zu einem anderen gesagt: „Verbiete ihr das Reden“, erzählte die 57-Jährige.

Anwalt: „System der Unterdrückung“

Ihre Fähigkeiten seien verloren gegangen, beklagte die auf dem Gebiet der Lungentransplantation habilitierte Chirurgin. Das System in der Abteilung sei eines der Unterdrückung gewesen, sagte Johannes Öhlböck, einer ihrer Anwälte. Eine Zeugin sagte ihm zufolge aus, es handle sich um „ein Sammelsurium von Menschen, denen die Zivilcourage fehlt“. Es seien nur jene nachgezogen, die bereit waren, in diesem System mitzumachen und andere zu unterdrücken, so Öhlböck.

AKH

APA/Helmut Fohringer

Das „System AKH“ wird vor Gericht verhandelt

Als einzige Frau in der Abteilung habe es die Ärztin schwer gehabt. Eine weitere Zeugin sagte dazu vor etwa drei Wochen vor Gericht aus: Viele Frauen hätten schlichtweg aufgegeben, andere seien mit Chirurgen verheiratet oder verheiratet gewesen. Ein anderer Zeuge sagte wiederum, es wäre eine „Selbsthinrichtung“ gewesen, sich hinter einen Kollegen zu stellen, der ungerecht behandelt wurde.

MedUni-Antrag auf „Ausschluss der Öffentlichkeit“

An der MedUni Wien sieht man das anders. Es habe kein Mobbing gegeben - die Ärztin habe selbst die Teilnahme am operativen Programm verweigert, die Konflikte mit dem Vorgesetzten seien auf ihr Verhalten zurückzuführen. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es: „Sämtliche Schlichtungsinstanzen hätten sich bereits mit den Vorwürfen beschäftigt. Es habe sich herausgestellt, dass nichts dran sei.“

Mittlerweile läuft das Verfahren seit einigen Jahren. Die Ärztin war vorübergehend dienstfrei gestellt worden. Das wurde zwar wieder aufgehoben, sie dürfe dennoch nicht wieder arbeiten: „Ich habe keine ärztliche Tätigkeit. Ich bin Angestellte, eine Beamtin mit Grundgehalt, aber de facto arbeitslos.“

Der Prozess muss nun teilweise wiederholt werden, da die Öffentlichkeit auf Antrag der MedUni von dem Verfahren eine Zeit lang ausgeschlossen gewesen war. Als Begründung wurde angegeben, dass es um sensible Patientendaten gehe. Der Ausschluss wurde allerdings vom Obersten Gerichtshof wieder gekippt.

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