FPÖ ficht Bezirkswahl an

Die Wiener FPÖ ficht die Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) an. 23 Wahlkarten sollen verschwunden sein. Eine Entscheidung wird es laut VfGH in einigen Monaten geben.

Das Höchstgericht soll, so die FPÖ, den Urnengang in der Leopoldstadt gegebenenfalls „zur Gänze für nichtig erklären und als rechtswidrig aufheben“, heißt es in dem 27-seitigen Schriftsatz, der am Dienstag beim VfGH einlangte. Hintergrund sind mögliche Unstimmigkeiten bei der Stimmenauszählung bei der Bezirksvertretungswahl.

23 Wahlkarten verschwunden

Konkret geht es um Differenzen zwischen der Summe der berücksichtigten Wahlkarten und der Summe der gezählten Stimmen. Letztere waren nämlich höher als die ausgewiesenen Wahlkarten. Zur Erklärung: Die Anzahl der Wahlkarten wird vor der Auswertung der eigentlichen Stimmen separat ermittelt. Laut dem vorläufigen Endergebnis lag dieser Unterschied bei 82 Stimmen. Die Stadtwahlbehörde musste schließlich infolge eines FPÖ-Einspruchs noch einmal nachzählen.

Das Resultat wurde am 20. Oktober im Zuge des amtlichen Endergebnisses veröffentlicht - mehr dazu in Stimmen verschwunden: FPÖ zieht vor VfGH. Bei der Nachzählung durch die Behörde wurden 8.223 einbezogene Wahlkarten festgestellt, die Summe der für eine der antretenden Fraktionen abgegebenen Wählerstimmen betrug allerdings 8.246 - also immer noch um 23 mehr als Wahlkarten.

In dem Schreiben an den VfGH wird aus dem Protokoll der Stadtwahlbehörde zitiert, in dem eine „nicht erklärbare Differenz von 23 Stimmen“ festgehalten wurde. „Dies kann nur bedeuten, dass eine oder mehrere Briefwahlkartenwähler mehr als einen Stimmzettel abgegeben haben und/oder bei der Auszählung anwesende oder andere Personen weitere Stimmzettel hinzugefügt haben und dies aufgrund der mangelnden Kontrolle im Ermittlungsverfahren nicht bemerkt wurde“, heißt es in dem Schriftsatz, den Anwalt Markus Tschank für die FPÖ einbrachte.

Wahlergebnis für FPÖ „von Einfluss“

Relevant ist das aus Sicht der Freiheitlichen, da die Stimmenauszählung die FPÖ um nur 21 Stimmen hinter den Grünen auswies. Damit verpassten die Blauen knapp Platz zwei - und somit den Anspruch auf einen Bezirksvorsteher-Stellvertreter. Das Wahlergebnis sei somit „von Einfluss“ gewesen.

Genau damit begründet die FPÖ nun auch vorrangig ihr Bestreben nach einer Aufhebung bzw. einer daraus folgenden Wiederholung der Bezirkswahl in Leopoldstadt. Denn die Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens (also des Auszählungsprozederes) allein reicht laut Schriftsatz nicht aus, um einer Wahlanfechtung stattzugeben.

Entscheidung in einigen Monaten

Die Anfechtung ist am Mittwoch beim Verfassungsgerichtshof eingelangt. Das bestätigte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth. Bis es zu einer Entscheidung kommt, ob der Urnengang für nichtig erklärt und damit wiederholt werden muss, wird es allerdings einige Monate dauern.

Laut Neuwirth beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Höchstgericht rund neun Monate. In Wahlsachen gilt es allerdings als wahrscheinlich, dass die Sache etwas schneller erledigt wird. Als erster Schritt wird ein sogenanntes Vorverfahren eingeleitet, wobei die Stadtwahlbehörde zu einer Stellungnahme aufgefordert werden wird.

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