Wiener Linien: Betriebsrat klagt gegen Alkomat
Seit 2010 führen die Wiener Linien bei Mitarbeitern Alko-Tests durch - nach Unfällen, bei Verdachtsfällen aber auch stichprobenartig. In einer Betriebsvereinbarung ist geregelt, dass Fahrer von U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen 0,0 Promille aufweisen müssen. Anlass für diese Betriebsvereinbarung war eine Empfehlung des Kontrollamtes.
ORF
Kontrollen berühren Menschenwürde
Jetzt beschäftigt der Zentralbetriebsrat mit der Regelung das Arbeits- und Sozialgericht. Laut einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofes bräuchte es für die Kontrollen mit Alkomaten die Mitbestimmung des Zentralbetriebsrates, weil die Menschenwürde berührt werde. Der oberste Betriebsrat Michael Bauer wollte gegenüber „Radio Wien“ zu der Klage beim Arbeitsgericht keine Stellungnahme abgeben.
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Ärger um Alkotests
Seit fünf Jahren müssen Straßenbahn- und Busfahrer stichprobenweise Alkotests machen. Die Gewerkschaft ist dagegen und hat geklagt.
Die Geschäftsführung der Wiener Linien zeigte sich laut „Kurier“ über die Klage verblüfft. In der Betriebsvereinbarung sei geregelt, die Tests mit größtmöglicher Diskretion und unter Wahrung der Privatsphäre durchzuführen. Man versteht auch nicht, warum man sich gerade an den Atemtests stößt. „Im Vergleich zur Blutabnahme sind sie sicher angenehmer“, wird ein Sprecher zitiert.