Brandanschlag auf Laufhaus: Haftstrafe

Wegen eines Brandanschlags auf ein Wiener Laufhaus ist ein 29-Jähriger am Dienstag zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Als Motiv gab der Ex-Mitarbeiter des Etablissements an, er habe seinen Lohn nicht erhalten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit. Der Mann hatte Ende 2013 in dem Laufhaus in der Wagramer Straße als „Mädchen für alles“ zu arbeiten begonnen. Offiziell war er geringfügig beschäftigt, seiner Darstellung zufolge arbeitete er aber bis zu 60 Stunden wöchentlich und hätte den ihm dafür zustehenden Lohn bar auf die Hand ausbezahlt bekommen sollen. Weil das nicht passierte, kündigte er.

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Der Brandanschlag auf das Laufhaus endete glimpflich

In weiterer Folge schaute er immer wieder in dem Betrieb vorbei und soll diesen insofern gestört haben, als er in teilweise alkoholisiertem Zustand Kunden ansprach und die Frauen von ihrer Tätigkeit abhielt. Mit der Freundin eines Mitarbeiters soll er sogar ein Techtelmechtel begonnen haben, weshalb er schließlich Hausverbot verpasst bekam.

Benzin in Klimagerät gegossen

In der Nacht auf den 13. August 2015 rächte er sich, indem er in einer Tankstelle einen Fünf-Liter-Kanister mit Benzin kaufte und über ein gekipptes Fenster in das zu diesem Zeitpunkt nicht in Betrieb befindliche Laufhaus einstieg. Im Büro goss er zunächst in den Abflussschlauch eines Klimageräts den Treibstoff, marschierte danach ins Lager, wo die Schmutzwäsche lag, tränkte ein Handtuch mit Benzin und zündete dieses an. Zuvor hatte er noch in Diebstahl-Absicht einen Flachbildfernseher ins Freie befördert.

Der Geschäftsführer des Etablissement, der in einem daneben liegenden Gebäude schlief, wurde schlagartig munter, als es in dem Büro infolge des Benzin-Luft-Gemischs zu einer Verpuffung kam und die Fenster explosionsartig zerbarsten. Geistesgegenwärtige schnappte sich der Mann einen Feuerlöscher, lief in sein Büro und konnte die Flammen löschen. Danach verständigte er die Feuerwehr, die den Brand im Lagerraum entdeckte und diesen ebenfalls erfolgreich bekämpfen konnte, ohne dass Menschen zu Schaden kamen.

Angeklagter: Dringender Geldbedarf

Nach einem schweren Unfall habe er dringenden Geldbedarf gehabt, machte der Angeklagte geltend. Er habe am Ende nur mehr fünf Cent in der Tasche und „psychischen Stress“ gehabt, weil er trotz mehrmaliger Aufforderung die ihm zustehenden 2.000 bis 3.000 Euro einfach nicht bekommen habe. „Der Ärger ist in ihm hochgeschwappt“, argumentierte Verteidiger Marcus Januschke. „Da war kein besonders guter Mensch am Werk“, räumte der 29-Jährige ein.

„Die Reaktion steht völlig außer Verhältnis zu der offenen Geldforderung“, bemerkte Richterin Marion Hohenecker in der Urteilsbegründung. Trotz einiger Milderungsgründe bedürfe es einer empfindlichen unbedingten Freiheitsstrafe: „Die Tat hat einen hohen Unwertsgehalt, der entsprechend geahndet werden muss.“