Wiener Linien: Einigung über Alkotests

Bei den Wiener Linien gibt es eine Einigung mit dem Betriebsrat über die internen Alkoholkontrollen. Eine vom Betriebsrat beim Arbeitsgericht eingebrachte Unterlassungsklage wird nun nicht mehr verhandelt.

Man habe sich nie gegen die Alkotests gesträubt, nur die Vorschriften darüber sollten genauer definiert und festgeschrieben werden, so Michael Bauer, Zentralbetriebsrat bei den Wiener Linien, am Dienstag gegenüber „Radio Wien“.

Genau das ist nun offensichtlich passiert: Es habe mit der Unternehmensführung eine Einigung auf eine adaptierte Betriebsvereinbarung gegeben, bestätigte Bauer einen Bericht der „Krone“ (Dienstagausgabe). In dieser sei nun genau definiert, wie und wann Alkotests durchgeführt werden dürfen, so Bauer.

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Laut einem OGH-Urteil berührt der Alkotest die Menschenwürde

OGH-Urteil als Auslöser für Streit

Seit 2010 führen die Wiener Linien bei Mitarbeitern Alko-Tests durch - nach Unfällen, bei Verdachtsfällen aber auch stichprobenartig. Laut einer Betriebsvereinbarung müssen Fahrer von U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen 0,0 Promille aufweisen.

Laut einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) bräuchte es für die Kontrollen mit Alkomaten jedoch die Mitbestimmung des Zentralbetriebsrates, weil die Menschenwürde berührt werde. Das löste den Streit zwischen Betriebsrat und Unternehmensführung in den vergangenen Wochen aus - mehr dazu in Wiener Linien: Betriebsrat klagt gegen Alkomat.

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