Neues Wiener Wahlrecht passiert erste Hürde
Die rot-grüne Stadtregierung verpflichtete sich im Koalitionsübereinkommen dazu, das Wahlrecht zu ändern. Der entsprechende Initiativantrag, der der APA vorliegt, umfasst ganze 34 Seiten. Die größte Relevanz hat eine kurze Passage auf Seite 18. „Die Wahlzahl für die Verteilung der Gemeinderatsmandate wird gefunden, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die um 0,5 vermehrte Anzahl der Mandate geteilt wird“, heißt es dort.
APA/Oczeret
Mehrheitsfördernder Faktor wird halbiert
Was kompliziert klingt, bedeutet im Klartext, dass jener Faktor, der starke Parteien - jahrelang die SPÖ, zuletzt auch vermehrt die FPÖ - überproportional bei der Mandatsverteilung begünstigt hat, halbiert wird. Das jahrelang umstrittene „plus 1“ wird nun zum „plus 0,5“. Ein Kompromiss, da die Grünen ursprünglich den „Verzerrer“ komplett abschaffen wollten, die Roten wiederum auf der bestehenden Regelung beharrt hatten.
Beinahe Koalitionsbruch durch Wahlrechtsstreit
Um eine Einigung hatte die Rot-Grün I jahrelang gestritten, wobei es wenige Monate vor der Wien-Wahl fast zum Koalitionsbruch gekommen wäre. Ein Überlaufen des grünen Abgeordneten Senol Akkilic zur SPÖ kurz vor der Landtagssitzung zum Wahlrecht verhinderte im März einen Beschluss der Reform durch die Stimmen der Grünen und der Oppositionsparteien - mehr dazu in SPÖ-Coup lässt Koalition wackeln und in Akkilic: „Kann mich in den Spiegel schauen“.
APA/Herbert Pfarrhofer
Fixierung für 17. Dezember geplant
Dank Festschreibung im Koalitionspapier sollte ein Wiederaufflammen des Konflikts von vornherein vermieden werden - mehr dazu in Der Koalitionspakt im Detail. Der von SPÖ und Grünen formulierte Initiativantrag muss nun einmal im zuständigen Gemeinderatsausschuss, der am Mittwoch tagt, beschlossen werden. Endgültig fixiert werden soll die neue Regelung dann in der nächsten Landtagssitzung am 17. Dezember.
Debatte: Rot-Grün in Wien: Was gehört getan?
Der Antrag enthält außerdem noch eine Änderung in Sachen Wahlkarten. Um zu spät eintreffende Briefstimmen künftig zu vermeiden, wird „der Zeitraum für die Ausstellung und die Rücksendung von Briefwahlkarten, analog der Praxis bei den Bundeswahlen, von zwei auf drei Wochen verlängert“. Sprich: Briefwähler haben eine Woche länger Zeit - jedenfalls vor dem Wahltag. Einlangen muss die Stimme aber jedenfalls bis zum Wahlschluss.