Nach Kopfschuss: Schießgutachten wird erweitert

Nachdem ein 44-jähriger Banker im September seinen Stiefbruder in einer Währinger Wohnung erschossen hat, wird auf Antrag des Verteidigers das Schießgutachten erweitert. Der Beschuldigte bleibt weiterhin in Korneuburg in U-Haft.

„Die Staatsanwältin hat den Schießsachverständigen mit der Ergänzung beauftragt“, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Friedrich Köhl, am Dienstag einen „Kurier“-Bericht.

Lokalaugenschein nach Kopfschuss

APA/Helmut Fohringer

Tatverdächtiger wird aus U-Haft zu Lokalaugenschein gebracht

Anwalt: „Unfall oder nicht?“

„An der Verdachtslage hat sich nichts geändert. Das Ermittlungsverfahren wird weiterhin wegen Mordverdachts geführt“, sagte Köhl. Laut dem Verteidiger des Wieners, Philipp Winkler, „geht es um die Frage: War es ein Unfall oder nicht?“ Es sollen Details zu zwei Punkten ergänzt werden, sagte Winkler auf APA-Anfrage, ohne Näheres nennen zu wollen - mehr dazu in Kopfschuss: DNA-Gutachten entlastet Banker.

Obwohl der Vorfall in Wien passiert ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft Korneuburg. Damit wollen die Strafverfolgungsbehörden jeglichen Anschein einer möglichen Befangenheit vermeiden, weil die Ex-Frau des Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft Wien arbeitet - mehr dazu in Kopfschuss: DNA-Gutachten entlastet Banker.

Zwei Promille bei Festnahme

Der 42-jährige Banker, der im gleichen Unternehmen wie sein Stiefbruder beschäftigt war, wurde von einem Projektil der Waffe in den Kopf getroffen. Der 44-Jährige hatte in der Nacht des Vorfalls die Polizei gerufen und von einem Unfall gesprochen. Bei seiner Festnahme hatte er mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Laut seinen Angaben hatte er seinem Stiefbruder eine seiner beiden Waffen gezeigt, die er legal besessen hat, als sich unabsichtlich ein Schuss löste - mehr dazu in Lokalaugenschein nach Kopfschuss.