Kaum Interesse an Patientenverfügung

Seit 2006 können Österreicher mittels Patientenverfügung bestimmen, dass bei ihnen keine lebensverlängernden Maßnahmen angewendet werden. Wiens Ärzte- sowie Rechtsanwaltskammer beklagen das „sehr bescheidene“ Interesse.

Die beiden Standesvertretungen spielen bei der Patientenverfügung insofern eine Rolle, als man eine ärztliche bzw. juristische Beratung in Anspruch nehmen muss, damit das Dokument rechtlich verbindlich wird - also der Arzt sich an die Vorgaben halten muss. Pro Gespräch werden dafür rund 120 Euro fällig, fixe Tarife gibt es nicht.

„Scheu, sich mit Fragen zum Tod zu beschäftigen“

Laut Rechtsanwaltskammer-Präsident Michael Enzinger zählt das Verfügungsregister der Kammer derzeit rund 7.000 Personen. Inklusive der bei Notaren und der Patientenanwaltschaft aufliegenden Namen werde man etwa auf das Doppelte kommen, schätzte er am Donnerstag im Gespräch mit Journalisten: „Konkrete Zahlen liegen nicht vor.“

Bei Unfall oder Krankheit

Menschen können mit einer Patientenverfügung etwa bestimmen, dass bei ihnen im Fall schwerer Krankheiten oder Unfälle keine lebensverlängernden Maßnahmen angewendet werden.

Das sei jedenfalls sehr wenig - wenn man bedenke, dass gerade in den vergangenen Jahren die Sensibilität in diesem Bereich sehr gestiegen sei. Neben der „Scheu, sich mit Fragen zum Tod zu beschäftigen“, sieht Enzinger einen weiteren Grund darin, dass das Instrument in der Öffentlichkeit zu wenig bekannt sei. Deshalb will man nach außen wie auch intern nachschärfen.

Standesvertreter intensivieren Information

„Wir werden das verstärkt in die Weiterbildung der Ärzte einbauen“, kündigte Ärztekammer-Chef Thomas Szekeres an. Sprich: Die Mediziner - insbesondere die Hausärzte - sollen ihre Patienten verstärkt auf die Möglichkeit der Patientenverfügung hinweisen. Außerdem soll die Kooperation mit den Rechtsanwälten insofern aufgefrischt werden, als man den Pool der gemeinsamen Beraterteams ausbauen will. Wobei die Beratung freilich auch getrennt, also bei jedem Arzt bzw. Anwalt, durchgeführt werden kann.

Diese Gespräche sind Voraussetzung für eine verbindliche Patientenverfügung. „Man kann das Formular auch so ausfüllen, aber dann gilt es mehr als Richtschnur. Der Arzt kann aber davon abgehen - ohne rechtliche Konsequenzen“, betonte RAK-Vizepräsidentin Elisabeth Rech.

Bei den Vorgaben geht es nicht nur darum, ob und welche lebensverlängernden Maßnahmen - von künstlicher Ernährung über Beatmung bis zur Lebensverkürzung durch schmerzlindernde Behandlung - im Krisenfall angewendet werden sollen. „Man kann auch festlegen, wer mich im Krankenhaus besuchen darf oder wer für eine Sachwalterschaft infrage kommt“, so Rech.

Patientenverfügung gilt fünf Jahre

Eine Patientenverfügung gilt fünf Jahre, danach muss sie jedenfalls erneuert werden - es sei denn, der Betroffene ist bereits in einem Zustand, in dem er nicht mehr selbstbestimmt ist. Dann bleibt die Gültigkeit bis zum Lebensende aufrecht.

Damit im Notfall die Ärzte schnell erkennen, dass man eine Verfügung hat, sollte man jedenfalls immer das ausgestellte Kärtchen bei sich tragen, betonte Enzinger. Denn im Notfall gebe es andere Prioritäten als eine Recherche in den diversen Registern.

Ob angesichts dessen nicht eine Aufnahme der Patientenverfügung in die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) sinnvoll wäre? „Wenn das System einmal voll läuft, reden wir darüber“, sieht Ärztekammer-Präsident Szekeres offenbar keinen aktuellen Handlungsbedarf.

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