Terrorverdacht: 17-jährige Schwedin angeklagt
Verteidiger Wolfgang Blaschitz wird die Anklage nicht beeinspruchen. „Wir wollen das so rasch wie möglich über die Bühne bringen“, meinte der Anwalt am Dienstag im Gespräch mit der APA. Sein primäres Interesse bestehe darin, dass die Minderjährige möglichst bald in ihre Heimat zurückkehren kann. Er stehe in Kontakt mit Jugendwohlfahrtsträgern in Linköping, einer 140.000 Einwohner zählenden Industrie- und Universitätsstadt in der Provinz Östergötland, sagte Blaschitz.
Kein Auslieferungsantrag aus Schweden
Die schwedischen Behörden hatten nach der Festnahme des Mädchens kein Auslieferungsbegehren gestellt - mehr dazu in 17-Jährige Schwedin: Keine Auslieferung. Grund: Das, was die Wiener Justiz der Jugendlichen vorwirft, ist nach schwedischem Recht nicht strafbar. In Folge dessen wurde ein Inlandsverfahren eröffnet, und die 17-Jährige, die nicht den geringsten Bezug zu Österreich hat, wird sich nun Ende Februar vor einem Wiener Gericht verantworten müssen.
Noch kein konkreter Verhandlungstermin
Dem Mädchen mit somalischen Wurzeln wird angelastet, sie habe über die sogenannte Balkanroute nach Syrien gelangen wollen, um sich dort der Jihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen. Auf einen Hinweis der schwedischen Behörden machte die Wiener Polizei allerdings ihre Reisepläne zunichte - mehr dazu in 17-Jährige auf Weg nach Syrien festgenommen. Bei der Auswertung ihres Handys soll dem Vernehmen nach Belastungsmaterial in Form von Chat-Protokollen und abgespeichertem Propagandamaterial zutage getreten sein.
Mit welcher Verantwortung er in die Hauptverhandlung gehen und ob sich die Angeklagte schuldig bekennen wird, wollte Verteidiger Blaschitz vorerst nicht beantworten. Ein auf ein konkretes Datum fixierter Verhandlungstermin ist noch ausständig. Richter Andreas Hautz, der den Prozess leiten wird, befindet sich derzeit im Urlaub.