Prozess: Türkischstämmiger Politiker bedroht

Eine Ex-Volksschullehrerin ist am Freitag wegen gefährlicher Drohung gegen einen türkischstämmigen Arzt, der bei der Gemeinderatswahl mit eigener Liste kandidiert hatte, vor Gericht gestanden. Sie drohte, ihn zu vergiften.

Die 58-Jährige hatte am 17. Juli 2015 den Drohanruf getätigt, nachdem bekannt geworden war, dass eine Liste bei der Wien-Wahl antreten würde, die sich ausdrücklich an Wähler mit Migrationshintergrund richtete.

Frau hatte Angst vor muslimischer Regierung

Die Pädagogin griff zum Telefon und wählte die Nummer der Praxis Taskirans, der praktischer Arzt in Simmering ist. „Können Sie dem Doktor was ausrichten? Er wird nicht mehr leben“, bekam die verdutzte Sprechstundenhilfe zunächst zu hören. Und dann präzisierte die Anruferin: „Wir werden ihn vergiften.“

„Ich habe panische Angst gehabt“, machte die Lehrerin nun geltend. Sie habe befürchtet, „dass sich das so entwickelt, dass wir muslimisch regiert werden und nicht mehr österreichisch“. Ihren Freundinnen sei „von Türken“ gesagt worden, „dass die uns hinausstürzen werden“. Da habe sie sich „aufgeregt“, erklärte die 58-Jährige: „Was ich gesagt habe, war eine blöde Rede.“ Sie habe „Angst, dass es meine Enkelkinder nicht mehr gut haben werden“, merkte sie noch an. „Ich krieg selber auch immer Drohungen. Das ist nicht lustig“, gab ihr darauf Richterin Claudia Bandion-Ortner zu bedenken.

Zu Arbeit in Flüchtlingsbetreuung verurteilt

Als Taskiran von seiner Mitarbeiterin von der Morddrohung erfuhr, ging er noch am selben Abend zur Polizei. Er habe schon zuvor Drohbriefe erhalten, berichtete er im Zeugenstand. „Bitte, damit hab’ ich nichts zu tun“, warf die Angeklagte ein, ehe sie zu schluchzen begann und sich bei dem Arzt entschuldigte: „Ich möchte Ihnen sagen, dass es mir sehr leidtut.“ Taskiran, der mit seiner Liste „Gemeinsam Für Wien“ 0,91 Prozent erreichte, beschied darauf der Lehrerin, er sei „in Österreich geboren, hier aufgewachsen und nie im Ausland gewesen. Nur weil mein Name ein andersklingender Name ist, ist Österreich doch meine Heimat für mich“.

Die bisher unbescholtene 58-Jährige entging am Ende einer Verurteilung, denn die Richterin entschied das Verfahren diversionell. Bandion-Ortner trug der pensionierten Lehrerin gemeinnützige Arbeit in der Flüchtlingsbetreuung auf, „um Moslems besser kennenzulernen“, wie sie sagte. 40 Stunden muss die 58-Jährige verrichten. „Sie werden sehen, es gibt keinen Grund, sich zu fürchten“, garantierte Bandion-Ortner. Die Entscheidung, gegen die die Staatsanwältin keine Einwände hatte, ist bereits rechtskräftig. Die Pädagogin gilt damit bis auf Weiteres nicht als vorbestraft.

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